IHK Kassel-Marburg

Externe Zulassung zur Abschlussprüfung

An einer IHK-Abschlussprüfung kann im Ausnahmefall auch derjenige teilnehmen, der keine Ausbildung durchlaufen hat. Die Zulassung in besonderen Fällen, umgangssprachlich auch „externe Prüfung“ genannt, regelt das Berufsbildungsgesetz in § 45 Abs. 2.

Das Verfahren der Zulassung in besonderen Fällen verläuft in zwei Stufen. Zunächst werden nach Antragstellung die Zulassungsvoraussetzungen geprüft. Kann daraufhin die Zulassung ausgesprochen werden, so fordert die IHK Kassel-Marburg im zweiten Schritt termingerecht den Prüfungsteilnehmer auf, sich für die gewünschte Prüfung anzumelden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Zulassung in besonderen Fällen sind Berufserfahrungen in dem Ausbildungsberuf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Regel gilt: Derjenige, der sich in einer Vollzeitbeschäftigung befindet und das eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgesehen ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, kann zur Prüfung zugelassen werden. Für einen dreijährigen Ausbildungsberuf, wie z. B. ´Kauffrau für Büromanagement´, sind dies viereinhalb Jahre Berufspraxis. Bei Teilzeittätigkeiten verlängert sich die nachzuweisende Berufstätigkeit äquivalent zu einer Vollzeitbeschäftigung.
Zusätzlich muss der Nachweis erbracht werden, dass hinreichende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des gesamten Berufsbildes erworben wurden. Dies erfolgt durch das Einreichen von qualifizierten Arbeitszeugnissen beziehungsweise Tätigkeitsnachweisen. Welche Inhalte einen Ausbildungsberuf ausmachen, legt die jeweilige Ausbildungsordnung für den Beruf fest.
Die externe Prüfungsteilnahme wird bei derjenigen IHK beantragt, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber wohnt. Welche IHK wo zuständig ist kann im IHK-Finder recherchiert werden.

Antragstellung

Die IHK führt Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen zweimal im Jahr durch. Die Sommerprüfung findet etwa im Zeitraum zwischen Mai und August (je nach Lage der Sommerferien) und die Winterprüfung im Zeitraum zwischen November und Januar statt.
Termine für die Antragstellung
Sommer Winter
31. Oktober des Vorjahres
31. Mai des laufenden Jahres
Anträge, die nach den vorgenannten Terminen eingehen, können für die Zulassung zur jeweiligen Abschlussprüfung nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung ist vom Prüfungsbewerber bei der IHK Kassel-Marburg online einzureichen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen – soweit vorhanden - als Anlage beizufügen:
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Tätigkeitsnachweise/Arbeitszeugnisse des Arbeitgebers, die einen möglichst detaillierten Überblick über das Aufgabengebiet der Berufstätigkeit geben. Aus den vorgenannten Unterlagen müssen die Dauer und der zeitliche Umfang der Tätigkeiten hervorgehen (bei Teilzeitbeschäftigung z. B. Stunden pro Woche).
  • Bei beruflicher Selbstständigkeit: Gewerbeanmeldung bzw. Referenzen. Der Nachweis der beruflichen Tätigkeit ist von einem Steuerberater zu beglaubigen.
  • Kopie des Abschlusszeugnisses der zuletzt besuchten Schule.
Beachten Sie bitte: Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden.
Die IHK behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
Jede Zulassung bedarf einer umfassenden, individuellen Prüfung der vorgelegten vollständigen Unterlagen. Eine Entscheidung über die externe Prüfungszulassung erfolgt für den individuellen Einzelfall durch die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 3 Wochen.
Über die Entscheidung zu Ihrem Antrag erhalten Sie einen Bescheid per E-Mail.
Sofern Ihr Antrag positiv beschieden wurde, erhalten Sie zeitgleich Ihre persönlichen Zugangsdaten zu unserem Online-Portal Bildung-Service DIGITAL. Die Zugangsdaten benötigen Sie, damit Sie die Anmeldung zur Prüfung vornehmen können.
Stellen Sie den Antrag unter “Antrag auf Zulassung in besonderen Fällen”.

Anmeldung zur Prüfung

Ist eine Zulassung in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung ausgesprochen, fordert die IHK Kassel-Marburg rechtzeitig (ca. 3 Wochen) vor dem Anmeldeschluss der gewünschten Prüfung auf, sich für diese Prüfung über das Online-Portal anzumelden. Die Aufforderung zur Prüfungsanmeldung erfolgt per E-Mail über das Online-Portal.
Sieht die Prüfungsform in dem ausgewählten Beruf eine gestreckte Abschlussprüfung (zwei zeitlich auseinanderfallende Prüfungsteile) vor, so müssen zwingend beide Prüfungsteile absolviert werden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung Teil 2 ist erst nach dem Ablegen der Abschlussprüfung Teil 1 möglich.
Anmeldeschluss
Sommer Winter
1. Februar (des jeweiligen Jahres)
1. September (des jeweiligen Jahres)

Kosten

Was kostet die Prüfung?

Die Gebühr für die Prüfung des Antrags auf Zulassung zur Abschlussprüfung und die Gebühr für die Prüfung richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg.
Bitte beachten Sie:
Haben Sie sich nach Ihrer Zulassung zur Prüfung angemeldet und treten Sie anschließend von der Prüfung zurück oder nehmen nicht teil, fallen 50 Prozent des im Gebührentarif festgelegten Betrages an.

Von wem werden die anfallenden Gebühren übernommen?

Gebührenschuldner ist grundsätzlich der/die Prüfungsbewerber/-in.
Sofern Sie wünschen, dass der Gebührenbescheid an den Arbeitgeber oder einen anderen Kostenträger ausgestellt wird, ist das Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 139 KB) mit dem Antrag vollständig ausgefüllt einzureichen.
Falls kein unterschriebenes Kostenübernahmeformular eingereicht wird, werden Sie von uns als Selbstzahler geführt. Eine nachträgliche Umschreibung kann nicht mehr vorgenommen werden.

Wie kann man sich auf die Prüfung vorbereiten?

Wie für jede Prüfung ist eine gezielte Prüfungsvorbereitung die beste Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss. In der Ausbildungsverordnung (einzusehen unter: www.bibb.de) für den angestrebten Beruf erfahren Sie alles über die praktischen und theoretischen Prüfungsanforderungen.
Für die schriftlichen Prüfungsbereiche benötigt man umfangreiche Kenntnisse, die normalerweise überwiegend durch die Berufsschule - im Rahmen der regulären Ausbildung - vermittelt werden. Um diese Prüfungsbereiche bestehen zu können, muss der Prüfungsbewerber sich die erforderlichen Kenntnisse im Selbststudium aneignen. Anbei einige Hinweise, die helfen können, diesen Part erfolgreich zu absolvieren:
  1. Für einige ausgewählte Ausbildungsberufe bieten Träger prüfungsvorbereitende Kurse an.
  2. Nehmen Sie Kontakt mit der Berufsschule auf, an der der von Ihnen gewünschte Ausbildungsberuf beschult wird. Dort sind ggf. Literaturlisten oder weitere prüfungsvorbereitende Tipps bekannt, die Ihnen weiterhelfen können.
  3. Bei Abschlussprüfungen, deren Aufgaben bundesweit erstellt werden, bieten einige Verlage alte Prüfungsaufgaben zum Erwerb an. Für die industriell-technischen Berufe finden Sie diese Aufgabensätze unter CHRISTIANI-Verlag sowie für die kaufmännischen und kaufmännisch verwandten Berufe unter U-Form-Verlag. Weitere Hinweise sind bei den Aufgabenerstellungseinrichtungen AkA Nürnberg und PAL zu finden.

Besonderheiten bei Berufen mit betrieblichen Prüfungsteilen

Es gibt Abschlussprüfungen, die auf aktuelle berufliche Erfahrungen Bezug nehmen: Prüflinge müssen aus realen beruflichen Projekten Dokumentationen oder Reporte erstellen oder werden in einem Unternehmen an einer Maschine geprüft. Bei diesen Berufen kann die Teilnahme an der externen Prüfung schwierig oder sogar unmöglich sein, obwohl die Zulassung rechtlich möglich ist.
Beispiele sind die IT-Berufe (zum Beispiel Fachinformatiker/-in), Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau im E-Commerce oder Maschinen- und Anlagenführer/-in.
Der Antragsteller muss selbst für die Bereitstellung der betrieblichen Infrastruktur sorgen und sich eigenständig um ein Unternehmen bemühen, in dem er seine Prüfungsmodalitäten nach gültiger Ausbildungsverordnung durchführen kann. Die Bereitschaft zur Nutzung betrieblicher Einrichtungen ist durch die Firma zu bestätigen.
Das Unternehmen, in dem die jeweiligen Abschlussprojekte durchgeführt werden sind mit Ansprechpartner mit der Antragstellung bekannt zu geben. Die entsprechenden Anträge unterliegen dem gleichen Anmeldeschluss zur Prüfung.

Prüfungsmaterialien und Werkzeuge

Zu den praktisch abgeprüften Prüfungsbereichen in den industriell-technischen Ausbildungsberufen werden in der Regel so genannte "Materialbereitstellungslisten" benötigt, aus denen hervorgeht, was Sie für die praktische Prüfung benötigen. Die hierzu erforderlichen Materialbereitstellungslisten können Sie von den Internetseiten der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittel-Entwicklungsstelle) herunterladen.
Der Antragsteller ist selbst für die Bereitstellung der notwendigen Materialien und Werkzeuge verantwortlich.
Überbetriebliche Ausbildungsstätten können in vielen Fällen unterstützen. Die Kosten trägt der Antragsteller.