Förderung

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Junge Leute, die ihre Berufsausbildung schon begonnen haben oder in den kommenden Wochen beginnen, können unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Voraussetzungen:
  • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (betrieblich oder überbetrieblich)
  • Eigener Hausstand
  • Ausbildungsstätte ist auch von Wohnung der Eltern nicht in angemessener Zeit erreichbar.
Berechnung:
  • Berücksichtigung des Bedarfs für Lebensunterhalt und Ausbildung unter Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden selbst,
  • Anrechnung des Einkommens der Eltern und u. U. in bestimmtem Umfang des Ehegatten.
Antragsstelle:
  • Berufsberatung der Arbeitsagenturen
  • Möglichst bereits vor Beginn der Ausbildung
Sind die Voraussetzungen erfüllt, besteht Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe ab dem Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, frühestens jedoch ab Beginn der Ausbildung.