Ausbilder-Eignungsverordnung
Konzeption mit Empfehlung der Unterrichtseinheiten
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
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20 UE
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2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
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25 UE
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3. Ausbildung durchführen
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60 UE
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4. Ausbildung abschließen
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10 UE
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Umfang
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115 UE
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Die Lehrgangsdauer, die benötigt wird, um die erforderlichen Ausbilderkompetenzen zu erwerben, beträgt 115 Unterrichtsstunden. Eine Maßnahme sollte aus nicht weniger als
Unterrichtsstunden in Präsenz- oder Distanzunterricht („synchrone Formate") bestehen sowie aus nicht mehr als 25 Stunden tutoriell angeleiteten Selbstlernphasen („asynchrone Formate").
Unterrichtsstunden in Präsenz- oder Distanzunterricht („synchrone Formate") bestehen sowie aus nicht mehr als 25 Stunden tutoriell angeleiteten Selbstlernphasen („asynchrone Formate").
Es ist seitens der Anbieter sicherzustellen, dass der Selbstlernprozess aktiv gesteuert wird und der Lernfortschritt durch die Lehrgangskonzeption überprüfbar ist. Die methodischen Ausgestaltungen der Lernzeiten obliegen dem Anbieter und können zielgruppenspezifisch angepasst werden.
Alle Qualifikationsinhalte sind prüfungsrelevant - unabhängig von der Vermittlungsform bzw. der Vorbereitungsart.