Beratungsförderung und Zuschüsse

Staat unterstützt Mut zur Digitalisierung


Fördermittel für Digitalisierung
Staatliche Unterstützung für Digitalisierungsmaßnahmen gibt es als Beratungszuschuss („go-digital“ und „RKW Beratungsförderung zur Digitalisierung“) aber auch in Form von Zuschüssen zu Digitalisierungsinvestitionen („Digi-Zuschuss Hessen“) oder F&E („Modellhafte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“).

Beratungsförderung: Go digital

 Was wird gefördert?
"Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" und "IT-Sicherheit"
 Wer wird gefördert?
 Gewerbliche Wirtschaft und Handwerk mit weniger als 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 20 Mio €. Autorisierte Beratungsunternehmen übernehmen Antragstellung, Beratungsleistung und Abrechnung. Eine Übersicht bietet die interaktive Beraterlandkarte.
Kriterien an Beratungsunternehmen für eine Autorisierung:
  • Fachliche Expertise
  • Wirtschaftliche Stabilität
  • Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
  • Bezug zu kleinbetrieblichen Beratungsklientel
  • Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Erfüllung und Gewährleistung der Qualitätsstandards
Wie hoch ist die Förderung?
50 Prozent auf maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

Beratungsförderung des RKW zur Digitalisierung

Was wird gefördert?
Beratungsförderung zu
  • digitalem Marketing und Prozessen 
  • digitalen Geschäftsmodellen
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit
  • Förderung auch für Antragstellung bei anderen Programmen.
Wer wird gefördert?
  • Hessische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 250 Mitarbeiter 
  • Schnelle Abwicklung
  • Persönliches, nicht öffentliches Matching
  • Berater muss Referenzen nachweisen.
  • Professoren, die selbst abrechnen können, sind auch als Berater zugelassen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beträgt 600 EUR je Tagewerk - in EFRE-Vorranggebieten bis zu 650 EUR je Tagewerk - für bis zu zehn Tagewerke. Also maximal 6.000 EUR bzw. 6.500 EUR und max. 50% des Beratungshonorars pro Beratungsprojekt. Hier sind es pro Projekt zwar nur 10 Tage, aber alle Jahre wieder. Man kann also das Programm im Herbst in Anspruch nehmen und erneut ab Januar des Folgejahres. 

Digitalisierungs-Zuschuss Hessen

Was wird gefördert?
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter. 
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen.
Wie hoch ist die Förderung?
Max. 10.000 Euro für  Projekte ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung erfolgt bei der WIBank.
Digital-Zuschuss-Hessen
An vier Terminen im Jahr können sich KMU in einem Online-Bewerbungsverfahren ab 9:00 Uhr für den Digi-Zuschuss bewerben. Die Plattform bleibt in dieser Zeit unabhängig von der Anzahl der Bewerber für 48 Stunden geöffnet. Mittels eines rechtssicheren Zufallsverfahrens werden anschließend Bewerbungen ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.
Folgende Informationen werden Sie für ihre Online-Bewerbung benötigen:
• Name des Antragstellers inkl. Rechtsform
• Branchenzugehörigkeit (Auswahlfeld)
• Adresse
• Ansprechpartner und Kontaktdaten
• geplantes Vorhaben (Auswahlfeld)
• Investitionssumme
• geplante Förderung (50 % der Investitionssumme, max. 10.000 €)
Nach der Durchführung des Zufallsauswahlverfahrens werden den ausgewählten Bewerbern die Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung muss postalisch innerhalb von 10 Werktagen nach der Auswahlmeldung erfolgen. Es können nur vollständige Anträge abschließend bearbeitet werden.

Förderung von modellhaften Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Was wird gefördert?
Im Fokus der Förderung stehen F&E-Vorhaben aus den folgenden Bereichen: 
  • Technologie & Innovation (themenoffen)
  • CO2-Reduktion
  • Digitalisierung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Förderfähig sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Anwendungseinrichtungen sowie Transfer- und Wirtschaftsfördereinrichtungen wie Verbände, Vereine oder Kammern und andere Projektträger. Kommunen sind nicht antragsberechtigt.
Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von KMU oder Verbundvorhaben von KMU in Kooperation mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder Transfer- und Wirtschaftsfördereinrichtungen. Die Aufwendungen von Großunternehmen in Verbundvorhaben werden nicht gefördert. 
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben eines Vorhabens.

Förderprogramm Distr@l

Dist@l soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in deren digitaler Transformation, aber auch junge Unternehmen beim Aufbau neuer digitaler Innovationen unterstützen sowie den Wissens- und Technologietransfer von den Hochschulen in die Unternehmen beschleunigen, bestehende Förderlücken schließen und Gründungen anstoßen. Es gliedert sich in vier Bereiche:
  1. Machbarkeitsstudien: Das Fördervolumen für Einzelvorhaben beträgt bis zu 100.000 Euro, die Förderquote bis maximal 50 Prozent. Zielgruppe sind KMU, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Laufzeit beträgt drei bis zwölf Monate.              
  2. Digitale Innovationsprojekte: Gefördert werden das Entwickeln von Prototypen, Systemen oder Verfahren sowie das Optimieren und Entwickeln von Produkten. Das Fördervolumen für Einzel- und Verbundvorhaben beträgt zwischen 100.000 und 500.000 Euro, die Förderquote bis zu 70 Prozent. Die Laufzeit erstreckt sich von einem Jahr bis zu drei Jahren.
  3. WTT-Projekte. Hochschulen können für Technologietransferprojekte zwischen 100.000 und eine Million Euro beantragen, um Wissen und Forschungsergebnisse insbesondere für die Wirtschaft nutzbar und verwertbar zu machen.     
  4. Digitale Gründungsförderung. Es gibt zwei Module mit unterschiedlichen Fördervolumen und - quoten. Das erste Modul adressiert Projekte junger Hochschulabsolventen, parallel soll es Ausgründungen anstoßen. Das zweite Modul fördert Einzelvorhaben von Start-ups, damit diese innovative Geschäftsideen mit hohem Wachstumspotenzial und Sprunginnovationen umsetzen zu können. Weitere Informationen
IGP - Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
Mit dem IGP fördert das BMWi marktorientierte Innovationsprojekte und -netzwerke. In deren Mittelpunkt sollen innovative Geschäftsmodelle oder Pionierlösung stehen, die auf neuartige Dienstleistungen abzielen, neue Prozesse und Organisationsweisen entwickeln oder innovative Marketingkonzepte, Designansätze und digitale Geschäftsideen umsetzen. Die geförderten Projektideen sind geprägt von einem primär nichttechnischen Entwicklungscharakter, gleichwohl können neue technische Entwicklungen genutzt, adaptiert und in neue Zusammenhänge gebracht werden. 
Auf diese Weise möchte das BMWi vor allem junge, kleine und mittelständische Unternehmen erreichen und sie in der Umsetzung ihrer klugen unternehmerischen Ideen unterstützen. Weiter Informationen unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/igp.html