Kurier-, Express- und Paketdienste
Paketboten-Schutz-Gesetz - Neue Haftungsregelungen
Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz, das zum 23. November 2019 in Kraft getreten ist, werden Generalunternehmen mit in die Haftung für Sozialbeiträge genommen, die ihre Nachunternehmen nicht abführen. Generalunternehmen sind insbesondere die großen Paketdienstleister. Der Gesetzgeber will mit dem Gesetz die illegale Beschäftigung und die Schwarzarbeit eindämmen. Das Gesetz betrifft Pakete mit einem Einzelgewicht von bis zu 32 kg, soweit diese in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t befördert werden, sowie die stationäre Bearbeitung von Paketen (sortieren für den weiteren Versand in Verteilzentren).
Das Generalunternehmen kann sich auf zweierlei Weise von dieser gesamtschuldnerischen Haftung entlasten:
Der Nachunternehmer legt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse bzw. der Berufsgenossenschaft vor oder der Nachunternehmer lässt sich ins amtliche Verzeichnis der Industrie- und Handelskammern eintragen, um damit seine Zuverlässigkeit dem Generalunternehmen gegenüber nachzuweisen. Das Verfahren der Präqualifizierung ist der Eintragung vorgeschaltet. Die Eintragung ins amtliche Verzeichnis erfolgt auf Antrag. Unternehmen aus Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland stellen ihren Online-Antrag bei der Auftragsberatungsstelle Hessen (ABSt Hessen). Die Präqualifizierung sowie die Eintragung ins amtliche Verzeichnis sind entgelt- bzw. gebührenpflichtig. Die Kosten für den Erstantrag der Präqualifizierung belaufen sich auf 215 Euro, für die Verlängerung auf 155 Euro. Zusätzlich erhebt die dafür zuständige IHK Wiesbaden eine Gebühr von 65 Euro für die Eintragung im Amtlichen Verzeichnis. Sobald der Antrag und die Bearbeitungskosten bei der ABSt Hessen eingegangen sind, erhält das Unternehmen die Liste der einzureichenden Nachweise und die benötigten Vordrucke. Das Unternehmen enthält mit der Eintragung ein Zertifikat, mit dem es die Eintragung gegenüber dem Generalunternehmen nachweisen kann. Die Eintragung ist ein Jahr gültig, danach muss sie unter Beibringung der aktuellen Nachweise wiederholt werden.
Informationen zum amtlichen Verzeichnis finden Sie unter https://www.absthessen.de/hpqr-amtliches-verzeichnis.html.
Ihre Ansprechpartnerin bei der Auftragsberatungsstelle Hessen:
Kathrin Buckesfeld, Kathrin.Buckesfeld@absthessen.de, 0611 974588-19