Rechtliches

Mehrwegangebotspflicht

Ab 1. Januar 2023 werden größere Gastronomie-Betriebe, Caterer und Lieferdienste verpflichtet, auch Mehrwegbehältnisse als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und bei Außer-Haus-Verkäufen anzubieten. Verbraucher sollen künftig die Wahl zwischen To-Go-Einwegverpackungen und Mehrwegverpackungen haben. Hintergrund ist die Novellierung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG).

Die Rechtsgrundlage im Überblick (§§ 33 und 34 VerpackG)

“Ab 1. Januar 2023 besteht für Letztvertreiber bzw. Befüller von Einwegkunststoffbehältern mit Lebensmitteln für den unmittelbaren Verzehr oder Einweggetränkebechern mit Getränken die Pflicht zum Angebot einer Mehrwegalternative neben Einwegbehältnissen. Es muss künftig eine Wahlmöglichkeit bestehen.
  • Sog. “to-go”-/ “take-away”-Getränke und Speisen sind demnach auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.
Diese Mehrwegalternativen dürfen dabei nicht teurer sein. Zudem müssen Kundinnen und Kunden über die Wahlmöglichkeit informiert werden.
Für kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern und bis zu fünf Mitarbeitern besteht eine Ausnahme. Diese können alternativ von den Verbrauchern selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen”.
Quelle: Auszug aus dem Merkblatt des Deutschen Industrie- und Handelskammertags zur “Mehrwegpflicht”.
Das vollständige Merkblatt mit Informationen zur Rechtsgrundlage, zur Ausgestaltung des Mehrwegangebots oder zu Anbietern für Mehrwegbehältnisse finden Sie hier

Einführung von Mehrwegangeboten

Wenn ein Betrieb Einwegverpackungen anbietet, muss er eine Mehrwegverpackung als Alternative anbieten. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
  • Der Betrieb kann eigene Mehrwegverpackungen kaufen, die beispielsweise aus Kunststoff oder Glas sind.
  • Der Betrieb kann mit einem Dienstleister zusammenarbeiten, der Mehrwegverpackungen anbietet (Pool-Mehrwegsystem).
Zur Zeit gibt es eine Reihe von Mehrwegsystemen, die sich unter anderem durch Ablauf, Handhabung und Material voneinander unterscheiden. Welches die beste Lösung für den eigenen Betrieb ist, sollte genau geprüft werden. Die meisten Anbieter stellen dafür Muster bereit, um mit Gästen erste Erfahrungen zu sammeln.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat einen Ratgeber zum Thema “Mehrweg für Speisen und Getränke zum Mitnehmen” erstellt. Die Broschüre informiert übersichtlich über die wichtigsten Themen wie hygienischer Umgang mit Mehrwegverpackungen, Finanzierung verschiedener Systeme und stellt gesammelte Erfahrungen vor. Darüber hinaus werden in dem Ratgeber marktneutrale Informationen zu verschiedenen Anbietern von Mehrwegsystemen gegeben. Die Broschüre finden Sie auf der Homepage des UBA.
Auch die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Kampagne “Essen in Mehrweg” stellt auf Ihrer Homepage umfangreiche Informationen über die Einführung von Mehrwegangeboten im Gastgewerbe zur Verfügung. Darunter befinden sich ebenfalls Hinweise zur Hygiene, zu Anbietern von Pool-Mehrwegsystemen und zu Best-Practice-Beispielen.