Eröffnung oder Übernahme einer Gaststätte
Kurzcheckliste Gründung im Gastgewerbe
Folgende Punkte sind beim Betrieb bzw. der Eröffnung einer Gaststätte zu beachten*:
- Gewerbeanmeldung
- Meldung bei der Berufsgenossenschaft
- Geschäftskonto einrichten, Steuerberater suchen, Homepage erstellen
- Sind die Räume für den Betrieb einer Gaststätte geeignet? – Nachfrage beim örtlichen Ordnungsamt, Bauamt (Brandschutz, Fluchtwege etc.), Lebensmittelüberwachung, Hygienerechtliche Voraussetzungen, Reinigung und Desinfektion, Personal-/Küchenhygiene (Veterinäramt).
- Toilettenvorhaltung bei Ausschank alkoholischer Getränke
- Bei Alkoholausschank: - Anzeigepflicht bei der Gemeinde (Ordnungsamt) spät. 6 Wochen VOR Beginn. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit– (persönliches Führungszeugnis), Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Einwohnermeldeamt), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft
- Inhaber und Personal – Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, Gesundheitsuntersuchung (Gesundheitsamt)
- Nichtraucherschutz – ab 75qm Gaststättengröße separate Räume für Raucher
- HACCP-Lebensmittel-Hygienevorschriften – Behandlung und Lagerung von Lebensmitteln, Überwachung von Kühlketten etc., Behandlung leichtverderblicher Lebensmittel – Veterinäramt
- Sperrzeitverordnung der Kommunen beachten
- Preisauszeichnung / Speisekarten = Endpreise
- mindestens ein alkoholfreies Getränk darf nicht teurer sein als das billigste alkoholische Getränk
- Kennzeichnung von Speisen (Allergenkennzeichnung)
- Regelmäßige Reinigung von Schankanlagen
- Kennzeichnung des Eingangsbereichs von Gaststätten
- Alkohol und Jugendschutz, Aushang Jugendschutzgesetz
- Entsorgung von Speiseabfällen
* Diese Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aufgrund regionaler Besonderheiten können weitere wichtige Punkte zu beachten sein.