Arbeitsrecht

Mindestlohngesetz (MiLoG)


Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG) und hat einen deutschlandweit geltenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt.
Damit besteht eine gesetzliche Verpflichtung aller Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern – unabhängig von deren Staatsangehörigkeit – für jede geleistete Arbeitsstunde mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.
Mit dem “Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung” wurde der gesetzliche Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 einmalig auf 12 Euro angehoben. Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission beschlossen, den Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro zu erhöhen.
Im Merkblatt "Mindestlohngesetz (MiLoG)" der IHK Stuttgart erfahren Sie, für wen der Mindestlohn konkret gilt und was Arbeitgeber beachten müssen.