Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten zwischen den Jahren: Die IHK Karlsruhe hat vom 23.12.2024 bis einschl. 03.01.2025, Montags bis Donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.
Nr. 5041798

Zweitschrift & Lehrzeitbescheinigung

Sie brauchen eine Lehrzeitbescheinigung, eine Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnis oder Ihrer Unterrichtung? Nutzen Sie unseren Online-Service.
Bitte beachten Sie, dass die IHK Karlsruhe ausschließlich Zweitschriften von Prüfungszeugnissen ausstellen kann, wenn es sich um einen IHK-Abschluss handelt, welchen die IHK Karlsruhe selbst geprüft und dazu ein Prüfungszeugnis ausgestellt hat. Haben Sie z. B. einen handwerklichen Ausbildungsberuf/Abschluss absolviert, wenden Sie sich bitte an die zuständige Handwerkskammer oder andere (örtlich) zuständige Stelle. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr früherer Ausbildungsberuf unter die Zuständigkeit der IHK oder einer anderen Kammer fällt, können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei uns melden.
Lehrzeitbescheinigungen können wir nur dann ausstellen, wenn Ihr Ausbildungsverhältnis bei der IHK Karlsruhe registriert war, Ihre Ausbildung also bei einem Ausbildungsbetrieb im Bezirk der IHK Karlsruhe in einem IHK-Beruf stattgefunden hat. Sollten Sie Ihre Ausbildung außerhalb des IHK-Bezirks Karlsruhe absolviert haben, wenden Sie sich auch hier bitte unbedingt an die für Sie örtlich zuständige Stelle.
Wann benötige ich eine Lehrzeitbescheinigung?
Eine Lehrzeitbescheinigung ist eine Bestätigung der örtlich zuständigen IHK über die absolvierte Ausbildungszeit und den erworbenen Ausbildungsabschluss, die bei der Rentenversicherung zur Klärung Ihres Rentenkontos eingereicht werden kann.
Wann benötige ich eine Zweitschrift?
Falls das Originalzeugnis verloren geht oder beschädigt wird, kann eine Zweitschrift ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Zweitschrift Ihres Berufsschulzeugnisses ausschließlich bei Ihrer damaligen Berufsschule beantragt werden kann.