Nutzungsbedingungen IHK-Online-Portal
Die Nutzung des IHK-Online-Portals unterliegt den nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung erkennt der Nutzer deren Geltung an. Unsere außerdem geltende Datenschutzerklärung bleibt von den nachstehenden Regelungen unberührt.
Zugangsdaten
Jeder Prüfungsteilnehmer *), der einen Zugang zum Online-Portal erhält, hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und sorgfältig zu verwahren, insbesondere ist eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte nicht zulässig. Verlust und Offenlegung der Zugangsdaten sind unverzüglich mitzuteilen.
Prüfungsgebühren
Der Anspruch auf die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Eingang der Anmeldung zur Prüfung bei der Kammer. Die Prüfungsgebühr ist unverzüglich nach Erhalt des Gebührenbescheides unter Angabe der Gebührenbescheidnummer zu bezahlen. Der Prüfungsteilnehmer schuldet die Prüfungsgebühr persönlich. Dies gilt auch dann, wenn ein Dritter die Übernahme der Kosten erklärt oder der Gebührenbescheid an einen Dritten auf Wunsch des Prüfungsteilnehmers versendet wird. In diesen Fällen gilt die Zahlung durch den Dritten lediglich erfüllungshalber. Hinweis: Gebührenbescheide der IHK werden dem Prüfungsteilnehmer per E-Mail an die von ihm im Online-Portal angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.
Stornogebühren
Bei Rücktritt vor Beginn der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Stornogebühr in Höhe von 75 € erhoben. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung ist die volle Prüfungsgebühr fällig und die Prüfung kann als nicht bestanden gewertet werden.
Rücktritt, Nichtteilnahme
Der Prüfungsteilnehmer kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung (bei schriftlichen Prüfungen vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben) durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Versäumt der Prüfungsteilnehmer einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf eine andere Prüfungsleistung bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfungsteilnehmer an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit „ungenügend" (= 0 Punkte) bewertet.
Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Wiederholung der Prüfung
Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Wenn Sie sich innerhalb zwei Jahren zur Wiederholungsprüfung anmelden, bleiben die Ergebnisse von bestandenen, eigenständigen Prüfungsfächern bestehen. Wenn Sie sich nach der Zwei-Jahres-Frist anmelden, müssen auch die bestandenen Prüfungsfächer wiederholt werden.