Bilanzbuchhalter/in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung

Geprüfte Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterinnen sind qualifiziert, Bilanzen zu erstellen und in Unternehmen handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen.

Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus der Verordnung)

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
  2. einen der folgenden Abschlüsse und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis:
    a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
    b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
    c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
    Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in §2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die mit der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gliederung und Handlungsbereiche der Prüfung

(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.
(2) Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
  1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
  2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
  3. Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
  4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
  5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
  6. Ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
  7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss ist 10 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühren

Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.

Lehrgangsangebote

Entsprechende Lehrgänge bietet beispielsweise das IHK Bildungszentrum Karlsruhe an. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote anderer Lehrgangsträger, die Sie über die WIS-Datenbank (Weiterbildungs-Informations-System) einsehen können.

Weitere Informationen

Mehr zu dieser Prüfung finden Sie unter „Weitere Informationen“.