Betriebswirt/-in - Master Professional in Businessmanagement

Der Karriereweg über die praxisorientierte Fortbildung zum/zur „Gepr. Betriebswirt/-in – Master Professional in Businessmanagement“ knüpft an den Kenntnissen, Fertigkeiten und der einschlägigen Berufserfahrung des IHK-Fachwirtes bzw. Fachkaufmanns an. Dieses, mit der Methodik und dem In­halt auf die Qualifikation der Teilnehmer/innen und auf die Anforderungen der Wirt­schaft abgestimmte Aufbaukonzept stellt eine echte Alternative zum Studium an einer Hochschule dar und ist einer der anspruchsvollsten Abschlüsse der höheren Berufsbildung.
Als Master Professional in Business Management stellen Sie sich den betriebswirtschaftlichen Herausforderungen eines Unternehmens. Mit Ihrer analytischen Denkweise und einem ausgereiften Methodensets entwickeln Sie unternehmerisch kompetente, zielgerichtete und verantwortungsvolle Lösungen.

Ziel der Prüfung

Die Teilnehmenden sollen in der Prüfung nachweisen, dass sie unternehmerisch kompetent, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für betriebswirtschaftliche Problemstellungen im Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs entwickeln und dabei die ökonomische, ökologische und soziale Dimension eines nachhaltigen Wirtschaftens berücksichtigen können.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Master Professional in Businessmanagement“ beziehungsweise „Geprüfte Betriebswirtin nach dem BBiG – Master Professional in Businessmanagement“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 7 (Master-Niveau) zugeordnet.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Prüfung als Fachwirt/-in oder Fachkaufmann/-frau oder eine vergleichbare kaufmännischer Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
  2. eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum/zur „Gepr. Kaufmännischen Fachwirt/-in nach der Handwerksordnung“,
  3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule (staatlich gepr. Betriebswirt/-in) und nach dem Abschluss eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss erworbene mindestens einjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 der Verordnung genannten Aufgaben haben. Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges unter „Anmeldung zur Prüfung“ den erforderlichen Zulassungsantrag zu stellen.

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung besteht aus drei selbstständigen Prüfungsteilen:
  1. Schriftlicher Prüfungsteil
  2. Mündlicher Prüfungsteil
  3. Projektbezogener Prüfungsteil
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Handlungsbereichen:
  1. Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,
  2. Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,
  3. Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,
  4. Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,
  5. Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.
Das (gesamte) Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Tag der ersten Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist müssen alle Prüfungsleistungen erneut abgelegt werden. Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen.

Schriftlicher Prüfungsteil

Der schriftliche Prüfungsteil wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt. Er besteht aus drei gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten, aufeinander abgestimmten Aufgabenstellungen, die eigenständige Lösungen ermöglichen. In jeder Aufgabenstellung wird jeder Handlungsbereich situationsbezogen thematisiert.
In jeder Aufgabenstellung müssen die Aufgaben zu einem Handlungsbereich in englischer Sprache formuliert sein – und auf Englisch beantwortet werden. Das Niveau orientiert sich an Level B, konkret Niveau B2. Die Bearbeitungszeit für jede Aufgabenstellung beträgt 240 Minuten.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht vorgesehen.

Mündlicher Prüfungsteil

Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat.
Der mündliche Prüfungsteil umfasst alle fünf Handlungsbereiche wobei der Schwerpunkt auf dem Bereich “Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen” liegt.
In dem mündlichen Prüfungsteil soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Fachinhalte angemessen und sachgerecht zu kommunizieren. Dabei sollen Probleme der betrieblichen Praxis analysiert und bewertet werden, um Vorschläge zur Lösung der Probleme zu entwickeln und für den betrieblichen Einsatz zu beurteilen. Die mündliche Prüfung soll nicht länger als 45 Minuten dauern.
Der mündliche Prüfungsteil ist innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils abzulegen. Bei Überschreiten dieser Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen.

Projektbezogener Prüfungsteil

Der projektbezogene Prüfungsteil wird nur durchgeführt, wenn der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil bestanden sind. Er besteht aus einer
  1. schriftlichen Projektarbeit
  2. einer Präsentation und
  3. einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch.
Zur Präsentation und zum Fachgespräch wird nur zugelassen, wer die schriftliche Projektarbeit bestanden hat.
Dem Prüfungsausschuss ist ein Themenvorschlag mit einer Kurzbeschreibung und einer Gliederung (Umfang maximal zwei Seiten DIN A4) Online-Portal hochzuladen. Hieraus muss Gegenstand beziehungsweise Ziel der Projektarbeit ersichtlich sein.
Die Themen müssen den in der Verordnung (§ 5) genannten Handlungsbereichen entsprechen. Ausgangspunkt für die Themenstellung soll eine aktuelle, zukunfts- und praxisorientierte betriebliche Fragestellung sein. Den Termin für die Themeneinreichung erhalten die Prüfungsteilnehmer nach erfolgte Anmeldung zum Prüfungsteil per E-Mail.
Die schriftliche Projektarbeit ist so zu gestalten, dass eine zukunfts- und praxisorientierte betriebliche Aufgabenstellung bearbeitet wird, die auch eine Unternehmensgründung thematisieren kann, und die Aufgabenstellung als Entscheidungsvorlage für unternehmerische Entscheidungen aufbereitet ist. Mindestens zwei der fünf Handlungsbereiche nach § 4 der Verordnung sind dabei zu berücksichtigen.
Die zu prüfende Person schlägt dem Prüfungsausschuss ein Thema vor. Das Thema der schriftlichen Projektarbeit wird vom Prüfungsausschuss gestellt und soll den Vorschlag der zu prüfenden Person berücksichtigen. Wird kein Themenvorschlag eingereicht, legt der Prüfungsausschuss das Thema der schriftlichen Projektarbeit fest.
Die Bearbeitungszeit für die Projektarbeit beträgt 30 Kalendertage und ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Sie darf erst nach Genehmigung und zum von der IHK vorgegebenen Starttermin begonnen werden. Der Termin wird per E-Mail mitgeteilt.
Wurde das projektarbeitsbezogene Fachgespräch nicht bestanden, muss die Projektarbeit mit einem neuen Thema nochmals angefertigt werden.

Bei der Bewertung des Projektbezogenen Prüfungsteils ist die
  • schriftliche Projektarbeit mit 30 Prozent,
  • die Präsentation mit 10 Prozent und
  • das Fachgespräch mit 60 Prozent
zu gewichten. Alle Leistungen müssen bestanden sein.
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“ (ohne Rundung) bewertet wurden. Ist die Prüfung bestanden, werden die zusammengefassten Punktebewertungen des schriftlichen Prüfungsteils, die Punktebewertung des mündlichen Prüfungsteils und die zusammengefasste Bewertung des projektbezogenen Prüfungsteils jeweils kaufmännisch auf eine ganze Punktezahl gerundet.
Für die Bildung einer Gesamtnote ist die Schriftliche Prüfung mit 50 Prozent, die Mündliche Prüfung mit 30 Prozent sowie die projektarbeitsbezogene Prüfung mit 20 Prozent zu gewichten.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss ist 10 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig über die Anmeldefrist für den projektbezogenen Prüfungsteil.

Prüfungsgebühren

Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.
Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsangebote

Entsprechende Lehrgänge bietet beispielsweise das IHK Bildungszentrum Karlsruhe an. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote anderer Lehrgangsträger, die Sie über die WIS-Datenbank (Weiterbildungs-Informations-System) einsehen können.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie in der rechten Spalte.