Informationspflichten gegenüber Prüfern für Abschluss- und Fortbildungsprüfungen
- 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
- 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung
- 3. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten
- 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- 6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
- 7. Betroffenenrechte
- 8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
gegenüber Prüfern für Abschluss- und Fortbildungsprüfungen gem. Art. 13 DSGVO.
(Erhebung von Daten bei der betroffenen Person)
gegenüber Prüfern für Abschluss- und Fortbildungsprüfungen gem. Art. 13 DSGVO.
(Erhebung von Daten bei der betroffenen Person)
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Errichtung von Prüfungsausschüssen nach § 39 bzw. §56 BBiG.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung
IHK Karlsruhe
Lammstraße 13 – 17
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 174-0
Telefax: 0721 174-290
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de
Vertreten durch Hauptgeschäftsführer und Präsident
Lammstraße 13 – 17
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 174-0
Telefax: 0721 174-290
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de
Vertreten durch Hauptgeschäftsführer und Präsident
3. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten
IHK Karlsruhe
Datenschutzbeauftragte
Lammstraße 13 – 17
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 174-0 Telefax: 0721 174-290
E-Mail: datenschutz@karlsruhe.ihk.de
Datenschutzbeauftragte
Lammstraße 13 – 17
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 174-0 Telefax: 0721 174-290
E-Mail: datenschutz@karlsruhe.ihk.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zu unseren gesetzlichen Aufgaben nach § 39 bzw. § 56 BBiG gehört die Errichtung von Prüfungs-ausschüssen für die Durchführung von Abschluss- bzw. Fortbildungsprüfungen.
Wir verarbeiten Ihre Daten streng zweckgebunden im Rahmen unserer hoheitlichen Aufgaben für die Organisation bzw. Durchführung von Abschluss- bzw. Fortbildungsprüfungen.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- Finanzbuchhaltung, zur Zahlungsabwicklung
- Prüfungsausschuss zur Abnahme der Prüfung
- Auftragsverarbeitung zur Durchführung von Projektprüfungen über Online-Schnittstelle
Ihre Daten werden nur im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen weitergegeben.
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung unbegrenzt gespeichert.
7. Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Karlsruhe, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim baden-württembergischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit,
Dr. Stefan Brink
Königstr. 10 A
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 615541-0
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de.
Königstr. 10 A
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 615541-0
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de.
8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Der IHK Karlsruhe benötigt Ihre Daten, zur Registrierung Ihres Ausbildungsverhältnisses, zur Durchführung und Abwicklung der Zwischen- und Abschlussprüfungen einschließlich des Prüfungsergebnisses, für statistische Zwecke sowie ggf. für die Ausstellung von Zweitschriften des Prüfungszeugnisses. Insofern sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den oben genannten Rechtsgrundlagen.