Informationspflichten gegenüber Ausbildenden und Auszubildenden im Rahmen von betrieblichen Einstiegsqualifizierungen

Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
gegenüber Ausbildenden und Auszubildenden im Rahmen von betrieblichen Einstiegsqualifizierungen gem. Art. 13 DSGVO.

(Erhebung von Daten bei der betroffenen Person)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Errichtung von Prüfungsausschüssen nach § 39 bzw. §56 BBiG.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

IHK Karlsruhe
Lammstraße 13 – 17
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 174-0
Telefax: 0721 174-290
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de
Vertreten durch Hauptgeschäftsführer und Präsident

3. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten

IHK Karlsruhe
Datenschutzbeauftragte
Lammstraße 13 – 17
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 174-0 Telefax: 0721 174-290
E-Mail: datenschutz@karlsruhe.ihk.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zu unseren gesetzlichen Aufgaben nach § 54 a SGB III und § 70 Abs. 2 BBiG gehört es, die Qualifizierungsverträge einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung zu registrieren. Außerdem sind wir nach § 54 a Abs. 3 SGB III für die Erstellung eines Zertifikates über die erfolgreich durchgeführte betriebliche Einstiegsqualifizierung verantwortlich. Wir verarbeiten Ihre Daten streng zweckgebunden im Rahmen unserer hoheitlichen Aufgaben.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen weitergegeben.
So können wir Ihre folgenden Daten gemäß § 35 Absatz 3 BBiG an die Agentur für Arbeit weitergeben:
  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden
  • Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung
  • Datum des Beginns der Berufsausbildung
  • Name und Anschrift des Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst
Folgende statistische Daten haben wir gemäß § 88 BBiG an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BBiB) weiterzugeben:
  • Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit
  • Allgemeinbildender Schulabschluss, vorangegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung
  • Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung
  • Ort der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst
  • Ausbildungsjahr, Abkürzung der Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit
  • Monat und Jahr des Beginns der Berufsausbildung, Monat und Jahr der vorzeitigen Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses
  • Anschlussvertrag bei Stufenausbildung mit Angabe des Ausbildungsberufs
  • Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen
  • Monat und Jahr der Abschlussprüfung, Art der Zulassung zur Prüfung, Monat und Jahr der Wiederholungsprüfung, Prüfungserfolg

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der IHK Karlsruhe so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Registrierung von Qualifizierungsverträgen einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung erforderlich ist.

7. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Karlsruhe, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim baden-württembergischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit
Dr. Stefan Brink
Königstr. 10 A
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 615541-0
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de.

8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Der IHK Karlsruhe benötigt Ihre Daten zur Registrierung Ihres Qualifizierungsvertrages der betrieblichen Einstiegsqualifizierung, für statistische Zwecke sowie für die Ausstellung des Zertifikates über die erfolgreich durchgeführte betriebliche Einstiegsqualifizierung. Insofern sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den oben genannten Rechtsgrundlagen.