Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium („Begabtenförderung“) richtet sich an junge, begabte Absolventen einer Berufsausbildung, die sich berufsbegleitend weiterbilden möchten. Die Bewerbungsfrist für das Weiterbildungsstipendium endet bei der IHK Karlsruhe jedes Jahr am 15. Januar.
Wer wird gefördert?
Ziel des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierten Förderprogramms ist die Talentförderung in den ersten Jahren nach der Berufsausbildung. Das Weiterbildungsstipendium ermutigt junge Fachkräfte, nach der erfolgreichen Erstausbildung die Grundlagen für einen Aufstieg durch Bildung zu legen.
Voraussetzungen:
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser
- Oder: Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
- Oder: ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.
- Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Was wird gefördert?
Durch Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten werden fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Stelle – in der Regel die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder die jeweilige Kammer der Freien Berufe.
Die Kammer/zuständige Stelle fördert anspruchsvolle Weiterbildungen ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der höheren Berufsbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
- Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Wie wird gefördert?
Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 9.135 Euro (ab Jan. 2025) für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag. In der Regel stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten somit 3.045 Euro (ab Jan. 2025) pro Jahr zur Verfügung.
Die Förderung einer Maßnahme muss vor Beginn der Weiterbildung bei der Kammer/zuständigen Stelle beantragt werden. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:
- Maßnahmenkosten
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- Notwendige Arbeitsmittel
- Prüfungskosten
- IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.
Wie bewirbt man sich?
Möchten Sie sich für das Stipendium bewerben, schicken Sie bitte eine E-Mail an Isabell Gros (isabell.gros@karlsruhe.ihk.de) unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums, Ausbildungsberuf sowie Gesamtpunktzahl auf dem IHK Ausbildungszeugnis oder nehmen Sie telefonisch Kontakt auf unter 0721 174-207.
Der Anmeldeschluss für das Weiterbildungsstipendium ist bei der IHK Karlsruhe jedes Jahr am 15. Januar. Bitte beachten Sie, dass uns bis zu diesem Datum Ihr Antrag vorliegen muss, da sonst eine Aufnahme im aktuellen Jahr ausgeschlossen ist.
Weitere Fragen?
Informieren Sie sich weitegehend auf der Webseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) zum Weiterbildungsstipendium.
Oder nutzen Sie unsere kostenfreie und neutrale IHK-Weiterbildungsberatung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!