ESF Fachkursförderung

Eine Vielzahl von Lehrgängen und Seminaren der beruflichen Weiterbildung in baden-württembergischen Bildungseinrichtungen wird durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF bezuschusst.
Bitte beachten Sie aktuelle Hinweise zur Fachkursförderung in Zusammenhang mit der Corona-Krise. Mehr Informationen.

Wer wird gefördert?

Zur Zielgruppe gehören Beschäftigte/-r, Unternehmer/-in, Existenzgründer/-in oder Wiedereinsteiger/-in, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Diese zielgruppenspezifischen Voraussetzungen gelten bei der Anmeldung durch die Teilnehmenden selbst und auch bei der Anmeldung durch den Arbeitgeber. Auch Selbstzahlende müssen einer der genannten Zielgruppen angehören. Die mehrfache Teilnahme an bezuschussten Weiterbildungsmaßnahmen ist möglich.

Was wird gefördert?

Kurse müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um für eine Förderung in Frage zu kommen:

  • Inhalte: Fachkurse sind berufliche Anpassungsfortbildungen. Das heißt, sie zielen darauf ab, die fachliche Qualifikation der Teilnehmer/-innen zu verbessern. Durch Fachkurse erwerben, erhalten oder erweitern die Teilnehmer/-innen ihre beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen.
  • Dauer: Fachkurse umfassen mindestens 8 bis maximal 240 Unterrichtseinheiten. Der Kurs muss innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein.
  • Zuschnitt: Fachkurse finden überbetrieblich statt. Das heißt, sie sind nicht einzelbetrieblich ausgerichtet und schulen auch nicht den Verkauf, den Vertrieb oder die Anwendung von eigenen Produkten.

Wie wird gefördert?

Unter bestimmten Voraussetzungen können 30 Prozent der Kosten Ihres Fachkurses vom „Förderprogramm Fachkurse“ des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg übernommen werden. Wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben oder während Ihrer Kursteilnahme vollenden, können Sie sogar 50 Prozent der Kosten sparen. Sofern Sie keinen Berufsabschluss haben, liegt Ihr Teilnahme-Bonus bei 70 %. Über den genauen Zuschusssatz zu dem von Ihnen gewünschten Kurs informiert Sie der Kursanbieter. Die Förderung ist unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

Wie wird beantragt?

Wenden Sie sich an den Kursveranstalter Ihrer Wahl. Erkundigen Sie sich dort, ob der von Ihnen gewünschte Kurs als geförderter Fachkurs angeboten wird. Falls ja, fragt der Veranstalter bei Ihnen ab, ob Sie zur Zielgruppe gehören. Wenn Sie die
Voraussetzungen erfüllen, füllen Sie einen personenbezogenen Teilnahmefragebogen aus.

Weitere Fragen?

Zentrale Informationsplattform für die ESF-Förderung in Baden-Württemberg. Dort finden Sie die Merkblätter zum Fachkursprogramm, in denen die Details zur Förderung geregelt sind. Auskünfte erteilen auch die Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg.
Oder nutzen Sie unsere kostenfreie und neutrale IHK-Weiterbildungsberatung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!