Aufstiegsstipendium
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.
Bitte beachten Sie aktuelle Hinweise zum Aufstiegsstipendium in Zusammenhang mit der Corona-Krise. Mehr Informationen.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm ‚Aufstiegsstipendium' unterstützt das Weiterlernen beruflich besonders begabter Erwachsener durch ein Hochschulstudium. Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent bewiesen haben, können sich um ein Stipendium für ein Studium zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben.
Das Programm richtet sich vor allem an diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben. Doch auch wer vor, während oder nach der Ausbildung die Hochschulzugangsberechtigung erlangt hat, ist bewerbungsberechtigt.
Beim Aufstiegsstipendium gibt es keine formale Altersgrenze.
Was wird gefördert?
Eine Förderung ist sowohl für ein Vollzeitstudium als auch für ein berufsbegleitendes Hochschulstudium möglich.
Gefördert wird ein erstes akademisches Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz. Der Abschluss ist in der Regel Bachelor oder Staatsexamen.
Die Erstbewerbung um ein Aufstiegsstipendium für die Förderung eines Masterstudiums ist nur dann möglich , wenn es sich um ein Erststudium handelt (z. B. nach Anrechnung beruflicher Qualifikationen). Allein Stipendiatinnen und Stipendiaten, die bereits im Aufstiegsstipendium in der Förderung für das Erststudium bis zum Bachelor waren, können sich nach einem besonders guten Studienabschluss um eine Weiterförderung in einem konsekutiven Masterstudium bewerben.
Wie wird gefördert?
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.
Die monatliche Förderung für ein Vollzeitstudium liegt bei 861 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (150 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig.
Das Aufstiegsstipendium fördert auch berufsbegleitend Studierende; hier beträgt die Förderhöhe 2.700 Euro im Kalenderjahr, also 2245 Euro monatlich.
Einjährige Anwartschaft: Bei einer Zusage für die Aufnahme in das Förderprogramm besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft für ein Jahr, das bedeutet, aufgenommene Stipendiatinnen und Stipendiaten können innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage mit dem Studium beginnen.
Wie bewirbt man sich?
Der Weg zum Aufstiegsstipendium hat drei Stufen:
- Online-Bewerbung
- Kompetenz-Check
- Auswahlgespräch
Die Bewerbung ist vor Beginn des Studiums möglich. Nach Aufnahme ins Stipendium ist ein Jahr Zeit, mit dem Studium zu beginnen - nach der Einschreibung startet die Förderung. Wer bereits studiert, kann sich im ersten oder zweiten Studiensemester bewerben.
Weitere Fragen?
Informieren Sie sich weitegehend auf der Webseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) zum Aufstiegsstipendium.
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