EMAS: EU-Kommissionsverordnung regelt Risikobewertung neu

Die europäische Kommission hat neue Regularien für das freiwillige Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) beschlossen. So müssen Organisationen zukünftig nicht nur die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen auf die Umwelt bewerten, sondern auch die umgekehrte Perspektive einnehmen: Welche Risiken entstehen durch veränderte Rahmenbedingungen oder Umweltzustände, etwa durch den Klimawandel, für die Organisation und ihr Umweltmanagementsystem? EMAS-Unternehmen haben bis zum 14. September 2018 Zeit die Änderungen umzusetzen.