Umsetzung von EU-Naturschutzrecht: BMU legt Bericht vor

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Ergebnisse seines nationalen Berichts zur Umsetzung der EU-Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Deutschland vorgelegt.
Diese zeigen nach Darstellung des BMU einen überwiegend kritischen Zustand wesentlicher Teile der Biodiversität in Deutschland. 
Die Berichte auf Grundlage der Bewertung des Zustands der Natur in Deutschland durch Bund und Länder erscheinen alle sechs Jahre. Diese leitet die Bundesregierung ebenfalls der EU-Kommission zu.
Konkret besteht demnach im Rahmen des FFH-Berichts etwa ein “günstiger Erhaltungszustand“ nur bei 30 Prozent der 93 Lebensraumtypen, bei 37 Prozent ein “ungünstig schlechter Erhaltungszustand“. Dabei ist die Situation im Nordwesten kritischer als in den Alpenregionen.  Hinsichtlich der Arten befindet sich nur etwa ein Viertel der erfassten Arten in einem “günstigen Zustand“, etwa ein Drittel hingegen in einem “schlechten Zustand“.
Zu den Gründen der Entwicklungen der Biodiversität in Deutschland erwähnt der Bericht u. a.
  • hohe Nährstoffeinträge durch landwirtschaftliche Düngung und aus der Luft,
  • die Gewässerverschmutzung aus Landwirtschaft, Verkehr, Energieerzeugung, Industrie, Gewerbe und Haushalten,
  • Flächenverluste und Zerschneidung (Fragmentierung) durch Ausbau von Verkehrsinfrastruktur, Siedlungs- und Gewerbegebieten,
  • Sport, Tourismus und Freizeitaktivitäten einschließlich Unterhaltung notwendiger Infrastruktur,
  • den Ausbau erneuerbarer Energien wie Biogasanlagen (verbunden mit zunehmendem Anbau von Mais und Raps), Windkraftanlagen und Wasserkraftanlagen sowie
  • eine mangelnde Pflege der Lebensraumtypen sowie der Lebensräume von europäischen Vogelarten und Arten von gemeinschaftlichem Interesse.
Den Bericht des BMU finden Sie hier.
Quelle: DIHK