Naturschutz: EU-Verordnungsentwurf
In ihrem Entwurf einer Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ("Nature Restoration Law") unterbreitet die EU-Kommission Vorschläge für neue, rechtsverbindliche Ziele unter anderem zur Renaturierung von Meeren, Flüssen und Wäldern, von Ökosystemen und zum Schutz von Bestäubern.
Unternehmen plädieren für Augenmaß
Bei der Anhörung des Bundestags-Umweltausschusses zum Verordnungsentwurf am 19. April nannte Sebastian Bolay, DIHK-Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie, die Bedenken der Betriebe: "Viele Unternehmen engagieren sich bereits jetzt beim Thema Naturschutz", stellte er klar. "Aus Sicht der Wirtschaft ist es aber wichtig, dass der Gesetzgeber bei diesem wichtigen Thema mit Augenmaß agiert und bei der Umsetzung die regionalen Akteure vor Ort einbindet."
Die Unternehmen sind sich der Bedeutung des Naturschutzes durchaus bewusst, schließlich sichert er die Bereitstellung von Ökosystemleistungen. Sauberes Wasser, fruchtbare Böden sowie eine hohe Insekten- und Pflanzenvielfalt sind die Grundlage für viele Aktivitäten etwa der Lebensmittel- oder Gesundheitswirtschaft.
Mehr als zwei Drittel der Betriebe für Artenschutz engagiert
Entsprechend haben nach einer nicht repräsentativen DIHK-Umfrage bereits rund 70 Prozent der Betriebe Maßnahmen für Biodiversität und Renaturierung umgesetzt – vorwiegend auf dem eigenen Firmengelände, aber auch außerhalb. Diese Bemühungen sollte die EU nach Auffassung der Wirtschaft stärker unterstützen.
Die Kommissionsvorschläge sehen dagegen pauschale Flächenziele zur Wiederherstellung der Natur vor, die die ohnehin zunehmenden Interessenkonflikte noch weiter verschärfen würden: Um Land konkurrieren die wirtschaftlichen Nutzungen durch Industrie und Gewerbe, der Abbau heimischer Rohstoffe, der Ausbau erneuerbarer Energien und Infrastrukturen ebenso wie Landwirtschaft, Wohnen und Naturschutz.
Wasserrahmenrichtlinie kein gutes Vorbild
Darüber hinaus gibt die DIHK in ihrer Stellungnahme zum Thema zu bedenken, dass das geplante Verschlechterungsverbot vielen Unternehmen den Anreiz nehmen würde, in Renaturierungsmaßnahmen zu investieren und neue Betriebsstätten für die Transformation der Wirtschaft zu errichten. Vorbild für diesen Vorschlag ist das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie, das zahlreiche Gerichtsverfahren und hohe Rechtsunsicherheit zur Folge hatte und noch heute beispielsweise die Nutzung von Geothermie oder Wasserkraft beeinträchtigt.
Makro-Perspektive nicht nutzbringend
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der Verordnungsentwurf kleinräumige Besonderheiten in dicht besiedelten Gebieten nicht berücksichtigt, obwohl sich beispielsweise Flächenkonflikte lokal und regional am besten lösen lassen.
Sebastian Bolay mahnte deshalb vor dem Umweltausschuss: "Um sinnvolle Lösungen zu finden, wäre es wichtig, sich von der europäischen Perspektive zu lösen. So hat Deutschland mit seiner hohen Bevölkerungsdichte und starken Wirtschaftsstruktur ganz andere Voraussetzungen als beispielsweise Spanien mit einer dünneren Siedlungsdichte. Diese regionalen Besonderheiten werden bisher wenig berücksichtigt."
Die komplette DIHK-Stellungnahme zur Anhörung gibt es hier zum Download:
Die IHK-Organisation engagiert sich auch im Rahmen des Projekts Unternehmen Biologische Vielfalt (UBi) für Artenvielfalt und hilft insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen dabei, Biodiversität einen Platz zu geben. Mehr darüber erfahren Sie auf der Website der DIHK Service GmbH.
Quelle: DIHK