Landtag stimmt Novelle des Naturschutzgesetzes zu

Der baden-württembergische Landtag hat am 22.7.2020 dem Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zugestimmt. Damit soll die Biodiversität im Land gestärkt werden.
Das Gesetzespaket geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück. Die Landesregierung hat die Forderungen der Initiative in weiten Teilen übernommen und zusätzliche Maßnahmen für verschiedene Felder des gesellschaftlichen Lebens eingefügt.
Wesentliche Punkte der Novellen sind u. a.:
  • Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030
  • Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030
  • Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten
  • Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030
  • Erhalt von Streuobstbeständen
  • Minimierung der Lichtverschmutzung
  • Schaffung von Refugialflächen auf 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, gekürzt; https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/staerkung-der-biodiversitaet-gesetzespaket-nimmt-letzte-huerde/
Weitere Informationen des baden-württembergischen Umweltministeriums zum Thema sind hier abrufbar: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/naturschutz/biologische-vielfalt/staerkung-der-biologischen-vielfalt/