EU Green Deal: Neue Leitlinien für Naturschutzgebiete in der EU
Zum Schutz der biologischen Vielfalt hat die EU-Kommission am 28.1.2022 Leitlinien veröffentlicht, wie Naturschutzgebiete in der EU in Zukunft ermittelt, ausgewiesen und verwaltet werden sollen.
Die EU hat sich verpflichtet, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU unter Schutz zu stellen. Hintergrund ist der EU Green Deal (EU-Biodiversitätsstrategie 2030).
Das derzeitige Netzwerk gesetzlich geschützter Gebiete ist laut EU-Kommission nicht groß genug, um die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu ermöglichen. Zusätzliche Ausweisungen sollen entweder zur Vervollständigung des Natura-2000-Netzes beitragen oder unter nationale Schutzsysteme fallen.
Die Ziele für 2030 gelten für die gesamte EU, und jeder Mitgliedstaat wird – so die EU-Kommission - Gebiete ausweisen, die auf der Grundlage objektiver ökologischer Kriterien und der für ihn typischen Menge und Qualität der biologischen Vielfalt geschützt werden müssen.
Der Leitfaden wurde laut EU-Kommission in Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur nach einjährigen Diskussionen mit nationalen Experten und Organisationen von Interessengruppen erstellt.
- Die Leitlinien sind (auf Englisch) hier abrufbar: https://ec.europa.eu/environment/publications/criteria-and-guidance-protected-areas-designations-staff-working-document_en
- Weitere Informationen der EU-Kommission sind hier einsehbar: https://ec.europa.eu/environment/news/protecting-biodiversity-commission-advises-how-designate-additional-protected-areas-2022-01-28_en
- Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 ist hier abrufbar: https://ec.europa.eu/environment/strategy/biodiversity-strategy-2030_en