Bundestag und Bundesrat beschließen Maßnahmen für mehr Insektenschutz

Bundestag und Bundesrat haben ein umfassendes Maßnahmenpaket für den Insektenschutz beschlossen: Das Insektenschutzgesetz des Bundesumweltministeriums sieht unter anderem den Schutz von für Insekten wichtigen Biotopen wie Streuobstwiesen vor sowie ein Vorgehen zur Verringerung der insektenschädlichen Lichtverschmutzung.
Die geänderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums sieht eine deutliche Reduktion des Pestizid-Einsatzes sowie den Glyphosat-Ausstieg bis Ende 2023 vor. Mit der ebenfalls beschlossenen Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes werden außerdem weitere 8000 Hektar wertvoller Naturschutzflächen als Nationales Naturerbe gesichert.
Anzahl und Vielfalt der Insekten gehen massiv zurück. Deshalb setzt das Insektenschutzgesetz bei den vielfältigen Ursachen des Insektenschwundes an: Erstmals gibt es Maßnahmen zur Verringerung der Lichtverschmutzung, temporäre Naturschutzmaßnahmen für Natur auf Zeit werden gestärkt, ebenso wie die Berücksichtigung des Insektenschutzes bei der Landschaftsplanung. Mehr Lebensräume für Insekten entstehen, indem der gesetzliche Biotopschutz um Streuobstwiesen, extensiv genutzte Mähwiesen sowie Steinriegel und Trockenmauern ergänzt werden soll.
Über die Novelle zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wird dort der Einsatz von Herbiziden und bestimmten Insektiziden, die unverträglich für Bestäuber sind, verboten. Die Verordnung regelt laut Bundesumweltministerium auch das verbindliche Ende von Glyphosat: Die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln wird zum Ablauf des Jahres 2023 beendet und damit zum europarechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt. Bis zu diesem "Komplettausstieg" gelten neue deutliche Einschränkungen des Einsatzes dieses Totalherbizids. Außerdem gilt ein neuer Mindestabstand zu Gewässern für sämtliche Pflanzenschutzmittel. Das Insektenschutzgesetz wiederum schränkt die Verwendung von bestimmten Bioziden, so zum Beispiel von Holzschutzmitteln, in vielen Schutzgebieten ein.
Das nun vom Bundestag verabschiedete Gesetz stellt zusammen mit der Novelle der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung einen Mix aus Ordnungsrecht und freiwilligen Vereinbarungen dar und setzt gleichzeitig die notwendigen Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz verbindlich um.

Über eine neue Regelung im Bundesnaturschutzgesetz sollen die Länder laut Bundesumweltministerium dazu ermuntert werden, weitere freiwillige Vereinbarungen zur Förderung der Biodiversität und zu einer nachhaltigen Bewirtschaftungsweise anzubieten.