Bundestag beschließt Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes
Der Bundestag hat am 22. Juni 2017 die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Die Novelle muss nun noch den Bundesrat passieren.
Das Bundesumweltministerium behält seine starke Stellung bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee. Bei der Ausweisung der Gebiete können künftig nicht nur wie bislang Schweinswal, Seehund oder Kegelrobbe als Schutzgüter berücksichtigt werden, sondern auch weniger bekannte gefährdete Arten wie Sternrochen oder Islandmuschel. Die bisherigen Beschränkungen auf die europarechtlichen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie entfallen.
Zudem wird die Liste der gesetzlich geschützten Biotope um Höhlen und naturnahe Stollen erweitert. Diese Regelung unterstützt zum Beispiel die Erhaltung des Lebensraums für Fledermäuse und andere hochspezialisierte Arten. Folge der Novellierung ist, dass Höhlen und naturnahe Stollen ab sofort einen höheren Schutz in Deutschland genießen, unabhängig davon, ob sie in einem Schutzgebiet liegen oder nicht.
Quelle: Bundesumweltministerium, Pressemitteilung vom 23.6.2017, gekürzt