Anpassung der Ersatzbaustoffverordnung
Am 1. August 2023 trat die neue Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Sie legt strenge Anforderungen an den Einsatz von aufbereiteten mineralischen Abfällen in Bauwerken wie z. B. Straßen und Lärmschutzwällen fest.
Die Verordnung wurde 2021 mit zwei Jahren Vorlauf verkündet und im Juli 2023 nochmals in ein paar Punkten zur Klarstellung geändert (siehe im Bundesgesetzblatt hier). Die neue Fassung mit den eingearbeiteten Änderungen ist hier abrufbar (Link zur Gewerbeaufsicht).
Aufgrund der neuen Verordnung treten viele Regelungen auf der Ebene der Bundesländer außer Kraft, die u. a. auf dem LAGA-Merkblatt M 20 beruhten. Die LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) hat die jahrelangen Arbeiten an der neuen Bundesverordnung fachlich begleitet und erläutert die neue Verordnung nun in einem Frage-Antworten-Katalog. Dieser wurde Ende Mai auf der LAGA-Homepage veröffentlicht und Ende September 2023 durch diese Version 2 (Link zur LAGA-Homepage) ersetzt.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein