Abfall: DIHK-Stellungnahme zur Abfallende-Verordnung

Die DIHK unterstützt in ihrer Stellungnahme das Ziel des BMUV, das Abfallende von Ersatzbaustoffen gesetzlich zu bestimmen.
Die gesetzliche Festlegung ist aus Sicht vieler Unternehmen eine wichtige Voraussetzung, um mineralische Abfälle hochwertig zu recyceln und als Sekundärrohstoffe einzusetzen. Das Fehlen der gesetzlichen Festlegung führt derzeit zu Rechtsunsicherheiten und einer Zurückhaltung bei der Nutzung von Ersatzbaustoffen. Den betroffenen Unternehmen erscheint die Beschränkung des Entwurfs auf die wenigen hochwertigsten Materialklassen jedoch als deutlich zu gering. Deshalb sollte ein deutlich umfangreicherer Ansatz für Regelungen des Abfallendes gewählt werden.

Die DIHK schlägt deshalb vor, folgende Punkte zu ändern:
  1. Die Voraussetzungen nach § 5 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz sollten für alle aufbereiteten Stoffe erreicht werden können. Festlegungen in der geplanten Abfallende-Verordnung sollten deshalb nicht abschließend formuliert werden.
  2. Bei Einhaltung der Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung sollte das Abfallende für alle Materialklassen eintreten. Andernfalls würde sich der Einsatz von nicht berücksichtigten Materialklassen weiter erschweren.
  3. Eine Abfallende-Verordnung sollte generelle Kriterien und Verfahren für das Erreichen des Endes der Abfalleigenschaft konkretisieren. Unternehmen sollten dazu nicht auf aufwendige Rechtsgutachten und Anerkennungsverfahren angewiesen sein.
Die Stellungnahme finden Sie als PDF in den weiteren Informationen.
Das Eckpunktepapier und weitere Informationen entnehmen sie bitte den Seiten des BMUV: Link.
Quelle: DIHK (abgeändert)