Baden-Württembergisches Umweltverwaltungsgesetz am 1.1.2015 in Kraft getreten

Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich (Umweltverwaltungsgesetz) ist am 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Die bisherigen Regelungen, die über verschiedene Landesgesetze verstreut waren, wurden in ein einziges neues Umweltverwaltungsgesetz überführt. Dazu wurden die bisherigen Regelungen, die über verschiedene Landesgesetze verstreut sind, in ein einziges neues Umweltverwaltungsgesetz überführt.
Zum (Landes-)Umweltverwaltungsrecht zählen u. a. die Vorschriften
  • zur Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • zur Strategischen Umweltprüfung,
  • zum Umweltinformationsanspruch,
  • zum Umweltschadensrecht und
  • zur Anerkennung von Umweltvereinigungen.
Nicht dazu gehören die Fachgesetze zum Umweltschutz (beispielsweise im Boden- und Altlastenrecht, Abfallrecht und Wasserrecht).
Wichtigste inhaltliche Neuerungen
  • Verpflichtung, die Öffentlichkeit bei besonders umweltbedeutsamen Vorhaben frühzeitig zu beteiligen
  • Gesetzliche Verankerung der Umweltmediation als wichtiges Instrument der Konfliktlösung
  • Stärkere Betonung des Umweltinformationsrechts als Grundlage für die effektive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen
  • Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten der Umweltverbände
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, gekürzt
Weitere Informationen zum neuen Umweltverwaltungsgesetz des Landes erhalten Sie auch in der Broschüre des Umweltministeriums zum Gesetz (vgl. nebenstehender Link). Die Broschüre stellt das neue Umweltverwaltungsgesetz vor und enthält neben dem Gesetzestext die Begründung zum Gesetzentwurf.