Unterstützung für Betroffene des Hochwassers durch steuerliche Maßnahmen

Durch die Unwetter mit Hochwasser sind in der Zeit von Ende Mai 2024 bis Anfang Juni 2024 in weiten Teilen Baden-Württembergs beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
Die Finanzämter im Land werden alle ihnen zur Verfügung stehenden steuerlichen Maßnahmen ausschöpfen, um den vom Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen entgegen zu kommen. Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Im Land sind durch das Hochwasser große Schäden entstanden, die wir derzeit noch gar nicht ganz erfassen können. Jede Hilfe ist jetzt notwendig. Die Finanzämter werden Betroffene durch steuerliche Erleichterungen unterstützen."

Welche Erleichterungen gibt es?

Konkrete Erleichterungen sind zum Beispiel angepasste steuerliche Vorauszahlungen oder die Stundung von fälligen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträgen. In begründeten Fällen ist es außerdem möglich, dass Vollstreckungen aufgeschoben werden, ohne dass dafür Säumniszuschläge gezahlt werden müssen.

Was ist zu tun?

Alle Betroffenen können sich direkt an das jeweils zuständige Finanzamt wenden.
Das zuständige Finanzamt samt Kontaktinformationen kann hier abgerufen werden.
Der sogenannte Katastrophenerlass zu den steuerlichen Maßnahmen ist hier abrufbar.