SCIP-Datenbank: weitere Hilfestellung der ECHA

Die Europäische Chemikalienagentur hat auf ihrer Website weitere Informationen und unterstützende Materialien für Unternehmen zur Anwendung der SCIP-Datenbank (hier abrufbar: https://echa.europa.eu/de/scip) bereitgestellt.
Die Informationen sollen Unternehmen dabei unterstützen, die Datenbank zu verstehen und die Informationsübermittlung vorzubereiten. Ebenfalls bietet die Europäische Chemikalienagentur in diesem Rahmen an, individuelle Fragen auch direkt an die dortigen Experten zu richten.
Diesen sogenannten SCIP-Support der ECHA finden Sie hier.
Darüber hinaus hat die ECHA in einem weiteren Dokument Tipps zur Verbesserung der Datenübermittlung an die Datenbank erstellt. Dieses Dokument der ECHA finden Sie hier.
Wer als Lieferant im Sinne des Artikels 3 Nr. 33 der REACH-Verordnung Erzeugnisse in Verkehr bringt, hat ab dem 5. Januar 2021 die Informationen gemäß Artikel 33 Abs.1 der REACH-Verordnung der Europäischen Chemikalienagentur nach Artikel 9 Absatz 2 der EU-Abfallrahmenrichtlinie zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen ergeben sich aus Artikel 9 der EU-Abfallrahmenrichtlinie und § 16f Chemikaliengesetz. Weitere Informationen zur SCIP-Datenbank finden Sie hier: https://echa.europa.eu/de/scip und hier https://echa.europa.eu/de/scip-suppliers-of-articles