REACH: Gemeinsame Nutzung von Daten
Die Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung von Informationen über Stoffe, die in der EU hergestellt, in Verkehr gebracht, verwendet oder in die EU importiert werden, ist ein wichtiger Gesichtspunkt von REACH.
Auf diese Weise werden für Registranten des gleichen Stoffs u. a. die Registrierungskosten verringert.
Wenn ein Stoff von mehr als einem Unternehmen hergestellt oder importiert wird, geht der gemeinsamen Registrierung ein Dialog über die gemeinsame Nutzung von Daten voraus.
Es gibt zwei Mechanismen zur gemeinsamen Nutzung von Daten:
- Foren zum Austausch von Stoffinformationen (SIEFs), die für vorregistrierte (bestehende) Phase-in-Stoffe verwendet werden
- Anfrage, die für Nicht-Phase-in-Stoffe, d. h. neue Stoffe, und nicht vorregistrierte Phase-in-Stoffe verwendet wird
Weitere Informationen der ECHA zum Thema – u. a. auch eine ECHA-Leitlinie zur gemeinsamen Nutzung von Daten – sind hier abrufbar: https://echa.europa.eu/de/regulations/reach/registration/data-sharing
Quelle: Europäische Chemikalienagentur (ECHA)