Harmonisierte Giftinformationen: ECHA richtet Testmöglichkeit ein
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bietet betroffenen Unternehmen bezüglich der Harmonisierten Giftinformationen im Rahmen des Anhang VIII der CLP-Verordnung die Möglichkeit, die Übermittlung von Meldungen in das Meldeportal der ECHA mittels System-zu-System-Prozess zu testen.
Die Testeinrichtung der ECHA ermöglicht Unternehmen, die Informationsübermittlung in diversen Konstellationen zu testen. Die erste verbindliche Anwendungsfrist des Meldeportals für Unternehmen beginnt nach einjähriger Verschiebung im Januar 2021.
Die Information der ECHA zur Testmöglichkeit für Unternehmen finden Sie hier:
https://poisoncentres.echa.europa.eu/de/-/new-submission-test-environment-to-stop-misleading-data-reaching-member-states?utm_source=echa-weekly&utm_medium=email&utm_campaign=weekly&utm_content=20200520&_cldee=bGVpc3RAdmNpLmRl&recipientid=lead-09eb4d883417ea118115005056b9310e-2d33d8fb586e46fb9991e6d76bddb77f&esid=6217e195-799a-ea11-811f-005056b9310e
Weitere Informationen der ECHA zur System-to-System-Übertragung für Unternehmen finden Sie hier:
Quelle: DIHK
Weitere Informationen zur Umsetzung des Anhang VIII CLP-Verordnung sowie die entsprechenden Leitlinien der ECHA sind hier abrufbar: https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/CLP/Giftinformationszentren/Giftinformationszentren_node.html