CLP: Rat nimmt CLP-Verordnung an

Der Rat hat am 14. Oktober 2024 der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) angenommen. Dies ist der letzte Schritt des Entscheidungsverfahrens.
Mit der CLP-Verordnung werden die bestehenden EU-Rechtsvorschriften aus dem Jahr 2008 aktualisiert, die Regeln für die Kennzeichnung von chemischen Stoffen präzisiert und an die verschiedenen Handelsformen angepasst (z. B. Online-Handel oder Verkauf von Großpackungen an Nachfüllstationen). Die Verordnung fördert auch die Kreislaufführung von chemischen Produkten, macht die Kennzeichnung (einschließlich der digitalen Kennzeichnung) klarer und leichter lesbar und gewährleistet ein höheres Schutzniveau gegen chemische Gefahren.
Anpassung des Schutzes an die neuen Gefahren
Die mit chemischen Produkten verbundenen Risiken erfordern spezifische Rechtsvorschriften für ihre Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Die CLP-Verordnung aus dem Jahr 2008 war unzureichend an das Auftreten neuer Gefahren (z. B. das Vorhandensein endokriner Disruptoren oder die lang anhaltende Wirkung bestimmter Stoffe), an neue Trends im digitalen Handel und in der Kreislaufwirtschaft (z. B. Online-Shopping oder Großeinkauf) sowie an die digitale Kennzeichnung angepasst.
Die kürzlich verabschiedete Überarbeitung der CLP-Verordnung erleichtert die Berichterstattung über neue Gefahren im Zusammenhang mit chemischen Stoffen, die in Verkehr gebracht werden, und gibt der Kommission und den anderen Interessengruppen neue Befugnisse, um schädliche Stoffe einzustufen und ihre Identifizierung zu beschleunigen. Sie kodifiziert auch die Anforderungen an eine freiwillige digitale Kennzeichnung. Mit der neuen Verordnung werden besondere Vorschriften für die Abfüllstationen für chemische Erzeugnisse eingeführt.
Die Verordnung gilt für alle Chemikalien in festem Zustand, obwohl es eine fünfjährige Ausnahmeregelung für Stoffe mit mehr als einem Bestandteil (MOCS) pflanzlichen Ursprungs gibt, die nicht chemisch verändert wurden. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Kommission auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse neue Rechtsvorschriften vorschlagen.
Die nächsten Schritte
Nach der Unterzeichnung des Rechtsakts durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem Präsidenten des Rates wird die neue CLP-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.
Hintergrund
Die Überarbeitung der CLP-Verordnung ist neben der geplanten Überarbeitung der REACH-Verordnung ein wichtiges Element der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit, die ein zentraler Baustein des europäischen Green Deal ist.
Der Vorschlag der Kommission wurde am 19. Dezember 2022 vorgelegt, und der Rat erteilte ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament am 30. Juni 2023. Die beiden Mitgesetzgeber erzielten am 5. Dezember 2023 eine vorläufige Einigung. Seitdem folgte die vorläufige Einigung dem Korrigenda-Verfahren während der EU-Wahlen. Sie wurde schließlich in erster Lesung angenommen.
Die Pressemitteilung des Europäischen Rates sowie die weiteren Informationen können Sie hier auf Englisch abrufen.
Quelle: Europäischer Rat (im Internet übersetzt und anschließend angepasst)

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