Chemikalien-Verbotsverordnung

REACH: Neue Einschränkungen für die Siloxane D4 und D5 und D6

Am 17. Mai 2024 wurde eine Änderung der europäischen REACH-Verordnung veröffentlicht: „Verordnung (EU) 2024/1328 vom 16. Mai 2024 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Octamethylcyclotetrasiloxan (D4), Decamethylcyclopentasiloxan (D5) und Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6)“.

EU-Verpackungsverordnung: EU-Parlament nimmt neue Regeln für nachhaltigere Verpackungen in der EU an

Am 24. April 2024 nahm das Parlament neue Regeln an, die für nachhaltigere Verpackungen und weniger Verpackungsmüll in der EU sorgen sollen.

Gefahrstoffe: Geänderte und ergänzte TRGS 903 "Biologische Grenzwerte (BGW)"

Am 23.02.2024 wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 903 "Biologische Grenzwerte (BGW)" geändert und ergänzt.

POP-Verordnung: Aufnahme von Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) in die Liste der verbotenen Stoffe

Am 30. Mai 2023 hat die Europäische Kommission eine Delegierte Verordnung zur Aufnahme von Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), entsprechenden Salzen und mit PFHxS verwandten Verbindungen in den Anhang I (Liste der verbotenen Stoffe) der POP-Verordnung ((EU) 2019/1021) angenommen.

Quecksilberverordnung: Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung

Am 14. Juli 2023 hat die EU-Kommission im Rahmen des Null-Schadstoff-Ziels des European Green Deals einen Vorschlag zur Überarbeitung der Quecksilberverordnung angenommen.

Chemikalien-Verbotsverordnung: Informationen der Marktüberwachungsbehörde Baden-Württemberg

Das Referat 114 (Chemikaliensicherheit) der baden-württembergischen Marktüberwachungsbehörde ist die in Baden-Württemberg landesweit zuständige Behörde für die Chemikalien-Verbotsverordnung, bei der die Abgabe von Stoffen und Gemischen mit bestimmten gefährlichen Eigenschaften angezeigt oder eine Erlaubnis beantragt werden muss.

Neue Chemikalien-Verbotsverordnung seit 27.1.2017: Inverkehrbringen und Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) regelt zum Einen (zusätzlich zu gemäß Anhang XVII REACH-Verordnung geltende) nationale Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen sowie von bestimmten Erzeugnissen (insbesondere Abschnitt 2, Anlage 1 ChemVerbotsV).