F-Gase: Neue EU-Verordnungen zu fluorierten Gasen und zu FCKW
Am 20.02.2024 wurden zwei grundlegende EU-Verordnungen zum Klimaschutz und zum Schutz der Ozonschicht in überarbeiteter Form neu veröffentlicht. Beide traten am 11. März 2024 in Kraft.
Es handelt sich um die „Verordnung (EU) 2024/573 vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014“ und die „Verordnung (EU) 2024/590 vom 7. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009“.
Klimaschädliche teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) erst reduzieren, dann einstellen
Das Bundesumweltministerium fasst die erstgenannte Verordnung wie folgt zusammen: Die Verfügbarkeit von besonders klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) wird in der EU zunächst stark reduziert und bis 2050 vollständig eingestellt. Hierdurch wird der Preis für HFKW steigen und ein Anreiz zum Umstieg auf bereits verfügbare klima- und umweltfreundliche Alternativen geschaffen.
HFKW werden heute noch vor allem als Kältemittel eingesetzt. Nun greifen schrittweise neue und verschärfte Regeln beim Inverkehrbringen neuer Erzeugnisse wie Kühlschränken, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit klimaschädlichen F-Gasen. Wo bereits klima- und umweltfreundliche Alternativen auf dem Markt verfügbar sind, werden diese nach Übergangsfristen künftig zum Standard. Gleichzeitig wird es dort Ausnahmen und Flexibilitäten geben, wo der Umstieg noch nicht möglich ist. Gerade deutsche Hersteller sind Vorreiter in der Entwicklung F-Gas-freier Produkte und werden von den neuen Vorgaben profitieren.
Verbote
Ergänzend wird die neue F-Gas-Verordnung das Inverkehrbringen von neuen Produkten mit besonders klimaschädlichen F-Gasen nach Übergangsfristen verbieten. Zudem wird die EU in einigen Anwendungen schrittweise ganz aus F-Gasen aussteigen. So dürfen beispielsweise bestimmte neue Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Ähnliche Schritte sieht die neue F-Gas-Verordnung für Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräte vor, die ab 2035 keine F-Gase mehr enthalten dürfen.
Die neue F-Gas-Verordnung enthält zudem umfassende Regelungen zu Schwefelhexafluorid (SF6), dem klimaschädlichsten Treibhausgas. So wird der Einsatz in neuen elektrischen Schaltanlagen nach Übergangsfristen gänzlich verboten. Damit wird ein klimaneutraler Ausbau der Stromnetze ermöglicht. Um die Energiewende nicht zu behindern, greifen die Regeln nur dann, wenn ausreichend Alternativen verfügbar sind. Zudem darf ab 2035 grundsätzlich nur noch aufgearbeitetes oder recyceltes SF6 für Wartung und Instandhaltung elektrischer Schaltanlagen verwendet werden. Gerade deutsche Hersteller haben bereits F-Gas-freie marktverfügbare Produkte im Angebot.
Weitere Informationen zur F-Gase-Verordnung und den mit dieser Verordnung zusammenhängen Pflichten für Unternehmen und deren Personal sind auf der Internetseite des Umweltbundesamtes abrufbar (vgl. nebenstehender Links). →
Ein- und Ausfuhr benötigt EU-Lizenz
Die neue Verordnung 2024/573 hat auch Auswirkungen auf der Im- und Export. So wird für die Ein- und Ausfuhr der in der Verordnung in den Anhängen I – III aufgeführten Stoffe sowie von Erzeugnissen und Einrichtungen, die diese Stoffe enthalten, eine Lizenz benötigt. Dies ist unabhängig von der Menge der Stoffe. Die Lizenz wird von der Europäischen Kommission vergeben, wozu eine Registrierung im F-Gas Portal der EU notwendig ist.
Weitere Informationen und Hintergründe finden Sie hier:
Die neue EU-F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 ist hier abrufbar:
Hinweise zur Anwendung der Verordnung (EU) 2024/573 auf elektronische Schaltanlagen gibt die Publikation des Umweltbundesamtes (UBA) zum Herunterladen unter folgendem Link:
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein (abgeändert)