Elektronisches Nachweisverfahren: Technische Umsetzung der Nachweisführung
Das Nachweisverfahren darf nur in elektronischer Form durchgeführt werden. Die elektronischen Dokumente müssen dem xml-Datenformat der Datenschnittstelle des Bundesumweltministeriums entsprechen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signiert werden.
Die elektronische Kommunikation mit der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (SAA), anderen Behörden und den Entsorgungspartnern erfolgt über die Zentrale Koordinierungsstelle ZKS (www.zks-abfall.de).
Die elektronische Kommunikation mit der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (SAA), anderen Behörden und den Entsorgungspartnern erfolgt über die Zentrale Koordinierungsstelle ZKS (www.zks-abfall.de).
Dafür muss bei der ZKS durch Registrierung ein Postfach eingerichtet werden. Der Zugang kann über eine Anbindung der eigenen Software oder über einen externen Dienstleister (Provider) vorgenommen werden. Für Nachweispflichtige mit geringem jährlichem Nachweisaufkommen wird darüber hinaus bei der ZKS das Internetportal "Länder-eANV" angeboten, in dem alle erforderlichen Nachweisformulare zur Verfügung stehen.
Quelle: Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (SAA)