Versand von Lithium-Ionen-Batterien: Leitfaden

Eine gute Übersicht über die gefahrgutrechtlichen Anforderungen beim Versand von Lithiumionenbatterien liefert ein 16-seitiges ZVEI-Merkblatt Nr. 36 (Leitfaden), das ursprünglich gemeinsam erarbeitet wurde vom ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.) und der EPTA (The European Power Tool Association).
Darin werden die Anforderungen je nach Energiedichte der Batterien (kleiner oder größer als 100 Wattstunden) und je nach Verkehrsträger (Straße, Schiene, See, Luft) tabellarisch dargestellt.
Die aktuelle Version des Leitfadens berücksichtigt die geringfügigen Änderungen durch das seit Anfang 2023 geltende ADR 2023. Dies betrifft insbesondere den Wegfall der Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer auf dem rot umrandeten rechteckigen Kennzeichen für Lithiumbatterien gemäß Unterabschnitt 5.2.1.9.2. Die Publikation ist auf der Homepage des ZVEI in deutscher und in englischer Sprache hier zu finden.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein