Ungefähr in der Mitte der Ausbildungszeit, in der Regel nach dem ersten Ausbildungsjahr, findet die Zwischenprüfung statt. Sie dient zur Ermittlung des Ausbildungs- bzw. Wissensstandes des jeweiligen Azubis. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung und dient zur Überprüfung des Wissenstandes.
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden. Dafür gelten dann besondere Bedingungen, wie in der Prüfungsordnung angegeben.
In einigen, meist neuen und neugeordneten Ausbildungsberufen gilt die gestreckte Abschlussprüfung. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Abschlussprüfung. Die bisherige Zwischenprüfung wird in diesen Ausbildungsberufen nicht mehr durchgeführt. Stattdessen legen die Auszubildenden ihre Prüfung in zwei Teilen (Teil 1 und Teil 2) zu unterschiedlichen Zeiten ab - und zwar am Ende des zweiten Ausbildungsjahres und am Ende der Berufsausbildung. Das Ergebnis von Teil 1 wird in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung eingerechnet.
Die IHK Karlsruhe fordert den jeweiligen Ausbildungsbetrieb auf, ihre(n) Auszubildende(n) zur Prüfung anzumelden Die Prüfungsanmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb über das IHK-Online-Portal und muss dort vom jeweiligen Auszubildenden anschließend noch bestätigt werden. Die IHK Karlsruhe gibt die Prüfungszeiträume einschließlich der Anmeldefristen mindestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist bekannt.
Zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung werden von verschiedenen Anbietern Vorbereitungslehrgänge angeboten. Diese findest du unter anderem im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Suche beispielsweise nach dem Stichwort „Prüfungsvorbereitung“.