Teilnahmevoraussetzungen für TWIN! (gültig ab 31. Juli 2023)


1. Gegenstand und Bestandteile von TWIN!

Das Orientierungssemester TWIN! ermöglicht das Sammeln von Erfahrungen sowohl in der Ausbildung als auch im Studium in technischen Berufsfeldern. Die Erfahrungen am Ende des Orientierungssemesters sollen bei der Entscheidung, welcher Weg der passende für die Zukunft ist, helfen.
TWIN! ist ein Kooperationsprojekt der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe (IHK KA) und der Hochschule Karlsruhe (HKA). Die Kooperation erstreckt sich über alle Projektphasen, von der Entwicklung, Durchführung und Evaluation des Angebots. Die Beratung erfolgt durch die beiden Projektkoordinatorinnen der IHK KA und der HKA.
TWIN! hat eine Laufzeit von einem halben Jahr. Das Orientierungssemester beinhaltet die Teilnahme an Hochschullehrveranstaltungen (fachliche Orientierung und mathematische Qualifizierung), eine Praxisphase in einem Unternehmen (praktische Orientierung), Berufsschulveranstaltungen (fachliche Orientierung) sowie zwei überfachliche Lerneinheiten (individuelle Orientierung und überfachliche Qualifizierung) und ein Alumnigespräch ca. ein halbes Jahr bis Jahr nach Abschluss von TWIN!.
Für die hochschulischen Bestandteile gelten die Studien- und Prüfungsordnung und das Modulhandbuch von TWIN!. Für den Besuch des Betriebes und der Berufsschule gilt § 13 BBiG (Verhalten während der Berufsausbildung).

1.1 Bewerbungsvoraussetzungen

Voraussetzung ist die Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Für ausländische Bewerber* ist der Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache (§ 60 Abs. 3 LHG) notwendig: TDN4 oder besser bzw. DSH2 oder besser. Für die Immatrikulation an der Hochschule Karlsruhe gilt die Studien- und Prüfungsordnung von TWIN!. Bei Fragen zu den Voraussetzungen oder zu den Bestimmungen der HKA stehen beide Projektkoordinatorinnen zur Verfügung.

1.2 Anmeldung und Immatrikulation

Die Anmeldung für TWIN! erfolgt online über das Online-Anmeldeformular der IHK KA.
Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen pro Durchgang begrenzt. Die Anmeldungen werden dabei in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine Anmeldebestätigung von der IHK KA. Damit ist die Anmeldung für TWIN! verbindlich.
Um den Status als immatrikulierter Studierender zu bekommen, musst du dich nach Erhalt der Anmeldebestätigung durch die IHK KA bei der HKA immatrikulieren. Hierbei unterstützt dich die Projektkoordinatorin der HKA. Außerdem bekommst du nach der IHK-Anmeldebestätigung alle Informationen zur Immatrikulation an der Hochschule und zum Start von TWIN! (z. B. Termine, Uhrzeiten, Räume) per E-Mail übersandt.
Wenn die Plätze bereits belegt sind, nehmen wir dich gerne auf die Warteliste auf und benachrichtigen dich, wenn ein Platz frei wird. Alternativ könntest du dich auch schon für den nächsten Termin verbindlich anmelden.

1.3 Leistungserbringung und Leistungsnachweise

Nach erfolgreicher Teilnahme stellen wir dir ein Zertifikat aus. Das Orientierungssemester ist erfolgreich bestanden, wenn die Pflichtteilnahme an den Modulen „Individuelle Orientierung“, „Überfachliche Qualifizierung“, „Fachliche Orientierung (Berufsschule)“ und „Praktische Orientierung (Betrieb)“ zu jeweils mindestens 75% erfüllt wurde. Zusätzlich ist am Ende des Orientierungssemesters eine Abschlusspräsentation zu erbringen. Bei den Lehrveranstaltungen der Hochschule besteht keine Präsenzpflicht. Das Zertifikat entspricht keinem formalen Studienabschluss, dient aber als Nachweis z. B. im Lebenslauf.
Das Zertifikat wird von den Kooperationspartnern IHK Karlsruhe und Hochschule Karlsruhe ausgestellt und enthält Name und Vorname, Geburtsdatum sowie eine Qualifizierungsbeschreibung (Modulübersicht). Das Zertifikat wird vom Rektor der Hochschule, vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie vom Hauptgeschäftsführer sowie der Geschäftsbereichsleiterin Aus- und Weiterbildung der IHK Karlsruhe unterzeichnet.

2. Kosten

Die Entwicklung und Durchführung des Orientierungssemesters TWIN! wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Verbundvorhabens „Verzahnte Orientierungsangebote zur beruflichen und akademischen Ausbildung“ (VerOnika) gefördert. Die Teilnahme an TWIN! ist daher kostenfrei.
Im Rahmen der Immatrikulation bei der HKA sind jedoch die üblichen Semesterbeiträge zu entrichten. Für alle an der HKA Immatrikulierten fallen der Studierendenwerksbeitrag in Höhe von aktuell 102,70 € pro Semester, ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von aktuell 70 € pro Semester sowie ein Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft in Höhe von aktuell 16 € pro Semester an. Diese sind fristgerecht bei der Immatrikulation zu zahlen (Stand: Juni 2023).

3. Rücktritt oder vorzeitige Beendigung von TWIN!

3.1 Rücktritt vor Beginn von TWIN!

Deine Anmeldung zum Orientierungssemester ist mit Erhalt der IHK-Anmeldebestätigung verbindlich. Falls du aus wichtigen Gründen doch nicht an TWIN! teilnehmen kannst, benachrichtige bitte unverzüglich die Ansprechpersonen von TWIN! per E-Mail darüber, damit wir Bewerber auf der Warteliste noch in das Programm aufnehmen können.

3.2 Vorzeitige Beendigung von TWIN! nach Antritt

Wenn du TWIN! nach Beginn vorzeitig beenden möchtest, teile dies bitte den Ansprechpersonen von TWIN! per E-Mail mit und exmatrikuliere dich bei der HKA.
Alle Information zur Erstattung des Semesterbeitrag findest du auf der Homepage der Hochschule Karlsruhe.

4. Änderungen im Veranstaltungsablauf

Wir behalten uns vor, zeitliche Abläufe, einzelne Programmpunkte sowie Präsenzveranstaltungen aus wichtigen Gründen, insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zu verändern, zu ersetzen oder Alternativen anzubieten. Wir behalten uns ausdrücklich vor, geplante Präsenzveranstaltungen virtuell durchzuführen.

5. Datenschutzinformationen

Der Schutz deiner persönlichen Daten hat für die IHK KA und die HKA einen hohen Stellenwert. Wir behandeln Deine personenbezogenen Daten selbstverständlich stets entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Die Informationspflichten gegenüber Interessenten, Bewerbern und Teilnehmern des Orientierungsangebots TWIN! gem. Art. 13, Art. 14 und Art. 26 Abs. 2 Satz 2 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kannst Du sowohl auf der Homepage der IHK Karlsruhe als auch auf der Homepage der Hochschule Karlsruhe abrufen.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung mehrerer geschlechtsbezogener Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechtsformen.