Mechatroniker/in
Novellierte Ausbildungsordnung im Beruf Mechatroniker/-in ab 1. August 2011
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin wurde am 29.07.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit erhält der Mechatroniker die von den Betrieben gewünschte Prüfungsstruktur mit gestreckter Prüfung und Variantenmodell.
Im Ausbildungsrahmenplan der geänderten Verordnung gab es minimale Veränderungen. So sind die Inhalte der Berufsbildpositionen 8 und 9 ein Stück zusammengefasst worden. Alle Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2011 begonnen haben, mussten nach der novellierten Verordnung ausgebildet werden.
Bereits laufende Ausbildungsverhältnisse mussten nach der bisherigen Ausbildungsordnung vom 4. März 1998 zu Ende geführt werden.
Die geänderte Verordnung und eine Kurzexpertise zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Mechatroniker/-in finden Sie neben dem Text als Download.
Die geänderte Verordnung und eine Kurzexpertise zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Mechatroniker/-in finden Sie neben dem Text als Download.
In der rechten Spalte finden Sie weitere Informationen zur Ausbildung der Mechatroniker.