Konflikte in der Ausbildung
Mit Beginn der Ausbildung sind die Erwartungen groß: Auszubildende und Ausbildungsbetriebe erhoffen sich eine erfolgreiche und befriedigende Ausbildungszeit. Aber es lauern auch etliche Stolpersteine auf dem Weg hin zur bestandenen Abschlussprüfung.
Das menschliche Miteinander im betrieblichen Alltag birgt Konflikte und auch der oft ungeliebte Besuch der Berufsschule bringt Probleme mit sich. Darüber hinaus können Schwierigkeiten auch von außen die Ausbildung gefährden, wie z.B. die Insolvenz des Ausbildungsbetriebs.
Jährlich werden tausende von Ausbildungsverträgen wieder gelöst. Für den Ausbildungsbetrieb bedeutet dies hohe Kosten, verlorene Energie und Zeit. Ein freier Ausbildungsplatz, der in der Regel nicht sofort wieder besetzt wird, kann später Probleme beim Fachkräftenachwuchs nach sich ziehen. Auch für die Jugendlichen bedeutet ein Ausbildungsabbruch verlorengegangene Zeit und Kraft und zieht oft einen Motivationsknick nach sich, der sich auf die Leistungsbereitschaft und das Lernvermögen negativ auswirken kann.
Grundsätzlich gilt - treten Konflikte/Probleme in der Ausbildung auf, handeln Sie frühzeitig!! Wenden Sie sich auch an die Bildungsberater der IHK Karlsruhe, die gerne – beispielsweise mit gemeinsamen Gesprächen - unterstützen.
Die häufigsten Gründe für Konflikte/Probleme in der Ausbildung
Der Beginn der Ausbildung ist für Jugendliche ein bedeutender Schritt im Prozess des Erwachsenwerdens. Neben den fachlichen Anforderungen, die in Betrieb und Schule auf die Auszubildenden zukommen, gilt es auch, mit Vorgesetzten, Kollegen und anderen Auszubildenden zurecht zu kommen, die vielleicht einer anderen Generation angehören und bestimmte Erwartungen an die Leistung und an das Verhalten der Auszubildenden haben.
Meist funktioniert dies reibungslos, es gibt jedoch auch Fälle, in denen es zu Störungen des Ausbildungsverhältnisses kommt, weil sich die beiderseitigen Vorstellungen von Rechten und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nicht decken.
Die häufigsten Gründe für Konflikte sind
Die häufigsten Gründe für Konflikte sind
- Unpünktlichkeit oder Fehltage,
- Unzuverlässigkeit,
- schlechte Leistungen in der Berufsschule oder
- mangelhaftes Führen der Berichtshefte durch die Auszubildenden.
- Ein sehr großes Problem ist jedoch die mangelnde Kommunikation auf beiden Seiten.
Ausbildende und Auszubildende sind enttäuscht voneinander, weil sie ihre jeweiligen Erwartungen an den Anderen nicht erfüllt sehen. Die Gründe hierfür können mitunter schnell erkennbar sein, zum Beispiel bei Verstößen gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten. Häufig beruhen Konflikte aber auch auf Missverständnissen oder Unverständnis dem Anderen gegenüber. Dadurch werden Probleme und Demotivation nicht erkannt, Emotionen schaukeln sich gegenseitig hoch und die Situation spitzt sich immer weiter zu, bis schließlich der Ausbildungsabbruch droht. Eine interne Konfliktlösung zwischen Ausbildenden und Auszubildenden ist dann nur noch schwierig möglich.
Was hilft – sind regelmäßige Ausbildungsgespräche
Regelmäßige Ausbildungsgespräche sind daher eine wichtige Maßnahme, um Ausbildungs-abbrüchen vorzubeugen und eine systematische Ausbildung zu gewährleisten. Der enge Kontakt ist das A und O im Verhältnis zwischen Ausbilder und Auszubildenden und eine entscheidende Bedingung für deren Motivation. Dies beginnt schon bei der Kontrolle des Berichtsheftes. Der Auszubildende sollte dem Ausbilder das Berichtsheft regelmäßig – z. B. wöchentlich, mindestens aber 1x monatlich - vorlegen. So gewöhnt er sich von Anfang an an Sorgfalt, Sauberkeit und Pünktlichkeit.
Die Probezeit sinnvoll nutzen
In der Probezeit sollten beide Seiten die Gelegenheit ausgiebig nutzen, sich gegenseitig kennen zu lernen und in Ruhe zu prüfen, ob die Erwartungen des anderen auch wirklich erfüllt werden können.
Fernbleiben, Krankmeldungen oder Zuspätkommen
Bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung haben Auszubildende den Ausbildenden unverzüglich Nachricht zu geben und dabei die Gründe für das Fernbleiben anzugeben. Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer sind den Ausbildenden von den Auszubildenden mitzuteilen. Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Verzögern ( §121 BGB). Die Benachrichtigung wird in den meisten Fällen schon am selben Tag möglich sein und gilt auch für die Fälle des Fernbleibens infolge Arbeitsunfähigkeit. Bei Arbeitsunfähigkeit kommt noch die weitere Pflicht hinzu, den Ausbildenden spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung darüber zuzuleiten.
Der Auszubildende hat ebenfalls die Pflicht, bei Arbeitsbeginn im Unternehmen zu sein. Somit trägt er auch für Verspätung die Verantwortung (das Wegerisiko z. B. für Staus, Verspätungen der Bahn etc. liegt bei Auszubildenden).
Der Auszubildende hat ebenfalls die Pflicht, bei Arbeitsbeginn im Unternehmen zu sein. Somit trägt er auch für Verspätung die Verantwortung (das Wegerisiko z. B. für Staus, Verspätungen der Bahn etc. liegt bei Auszubildenden).
Was tun bei Diebstahl?
Sollten Sie den Verdacht haben, dass ein Auszubildender in Ihrem Betrieb einen Diebstahl begangen hat, ist ein persönliches Gespräch mit dem Auszubildenden der erste Schritt. Bei minderjährigen Jugendlichen (unter 18 Jahren) sollten Sie die Erziehungsberechtigten miteinbeziehen. Für Gesprächstermine stehen auch die Bildungsberater der IHK Karlsruhe gerne zur Verfügung.
Grundsätzlich ist Diebstahl eine schwere Pflichtverletzung des Auszubildenden und daher ein Grund zur fristlosen Kündigung. Dies bedeutet, dass weder eine vorhergehende Abmahnung, noch eine Kündigungsfrist notwendig sind. Vor dieser Maßnahme sollte sich der Betrieb jedoch rechtlich absichern, denn Verdachtskündigungen sind laut Arbeitsrecht nicht erlaubt. Der Ausbildungsbetrieb muss den Diebstahl also nachweisen können.
Grundsätzlich ist Diebstahl eine schwere Pflichtverletzung des Auszubildenden und daher ein Grund zur fristlosen Kündigung. Dies bedeutet, dass weder eine vorhergehende Abmahnung, noch eine Kündigungsfrist notwendig sind. Vor dieser Maßnahme sollte sich der Betrieb jedoch rechtlich absichern, denn Verdachtskündigungen sind laut Arbeitsrecht nicht erlaubt. Der Ausbildungsbetrieb muss den Diebstahl also nachweisen können.
Disziplin, Verhaltensauffälligkeiten und Arbeitsverweigerung
Auszubildende haben den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von weisungsberechtigten Personen erteilt werden (§ 13 Satz 2, Nr. 3 BBiG), z. B. hinsichtlich Arbeitssicherheitsvorschriften oder Regelungen im Rahmen der Hausordnung. Die Weisungen müssen jedoch der Durchführung der Ausbildung dienen. Im Ausbildungsvertrag ist die Weisungsgebundenheit noch dahin konkretisiert, dass sie gegenüber den Personen gilt, die als weisungsberechtigt bekannt gemacht worden sind.
Maßnahmen bei Konflikten/Problemen in der Ausbildung
Ein wichtiger Aspekt sind Konsequenzen. Mit den meisten Azubis gibt es keine ernsthaften Schwierigkeiten. Einige benötigen aber ab und an einen deutlichen Hinweis.
Entscheidend ist dabei, dass alle Ausbildungsverantwortlichen einheitlich handeln und ihre Erwartungen deutlich formulieren. Dazu gehören auch Ermahnungen, nötigenfalls gar Abmahnungen und im schlimmsten Falle die Aufhebung des Ausbildungsvertrages. Meist kündigen sich ernsthafte Konflikte lange genug vorher an. Häufige Kurzerkrankungen oder das unentschuldigte Fehlen in der Berufsschule sind ernst zu nehmende Frühwarnsignale, auf die umgehend reagiert werden sollte.
Entscheidend ist dabei, dass alle Ausbildungsverantwortlichen einheitlich handeln und ihre Erwartungen deutlich formulieren. Dazu gehören auch Ermahnungen, nötigenfalls gar Abmahnungen und im schlimmsten Falle die Aufhebung des Ausbildungsvertrages. Meist kündigen sich ernsthafte Konflikte lange genug vorher an. Häufige Kurzerkrankungen oder das unentschuldigte Fehlen in der Berufsschule sind ernst zu nehmende Frühwarnsignale, auf die umgehend reagiert werden sollte.
Eine weitere Maßnahme zur Prävention oder Verbesserung von Konflikten im Betrieb sind regelmäßige Gespräche zwischen Ausbilder und Auszubildendem, die neben einem Feedback auch Zielvereinbarungen umfassen können. Durch die gemeinsame Erarbeitung von Ausbildungszielen, die auch Unternehmensziele einschließen, fühlen sich die Auszubildenden in den Unternehmensprozess stärker eingebunden. Als Ergebnis hat diese Maßnahme ein gesteigertes Verantwortungsgefühl gegenüber dem Betrieb und eine höhere Motivation der Auszubildenden zum Ziel.
Seminare für verhaltensauffällige Auszubildende können eine Hilfe sein. Durch ein Persönlichkeitstraining lernen Auszubildende besser zusammenzuarbeiten und ihre Konflikte zu bewältigen, indem sie den richtigen Umgang mit schwierigen Situationen üben.
Scheinbar unlösbare Konflikte – Gespräch mit einer neutralen dritten Person
Manchmal kann es trotz gemeinsamer Bemühungen (z. B. mit Gesprächen) dazu kommen, dass der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende keinen Konsens finden. Bevor aber ein Ausbildungsvertrag vorzeitig gelöst wird, sollten Sie die Bildungsberater der IHK Karlsruhe hinzuziehen. Manchmal lassen sich Konflikte einfacher lösen, wenn eine (neutrale) dritte Person sich die Situation von außen anschaut. Die Liste mit den Bildungsberatern finden Sie in der rechten Spalte.