Duale Ausbildung
Die betriebliche oder auch duale Ausbildung ist die am weitesten verbreitete Ausbildungsart in Deutschland. Die Kombination aus Ausbildung im Betrieb und Berufsschulbildung garantiert eine perfekte Verbindung von Theorie und Praxis.
Als duale Ausbildung oder duales Berufsausbildungssystem bezeichnet man die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule bzw. im tertiären Bereich an der Dualen Hochschule (früher Berufsakademie). Das System ist besonders im deutschsprachigen Bildungssystem verankert.
Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist ein Berufsausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die zu besuchende Berufsschule ist abhängig vom Ort bzw. von der regionalen Zugehörigkeit des Betriebes. Der praktische Teil der Ausbildung wird den Auszubildenden in den Betrieben vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt die Berufsschule. Darüber hinaus ist es auch möglich, Zusatzqualifikationen zu erwerben – hier übernehmen häufig Berufsschulen oder Bildungsträger die theoretische Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse.
Grundlage für die betriebliche Ausbildung im dualen Ausbildungssystem ist die jeweilige Ausbildungsordnung des Berufes. Ausbildungsschwerpunkte nach §1 und §14 BBiG sind:
- Vermittlung von fachlichen Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten - also die sog. „berufliche Handlungsfähigkeit“ (s. inhaltliche/sachliche und zeitliche Gestaltung der Ausbildungsordnung für jeden Beruf)
- Ermöglichen erster Berufserfahrung
- charakterliche Förderung
-
Vermeidung von Gefährdungen (z. B. körperliche Gefahren vermeiden durch Einhalten der UVV)
Die Ausbildung in den Betrieben findet häufig an drei bis vier Tagen pro Woche statt, an ein bis zwei Tagen (Länderrechtliche Regelungen: je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsjahr) werden Berufsschultage angeboten. Alternativ wird aber auch sogenannter Blockunterricht durchgeführt. Das bedeutet, dass der Auszubildende für mehrere Wochen am Stück vollständig nur in der Schule ist.
Die betriebliche Ausbildung wird vor allem im gewerblich-technischen oder handwerklichen Bereich oft ergänzt durch die überbetriebliche Ausbildung, die in eigenen Werkstätten der Handwerksinnungen, der Kammern oder in Ausbildungswerkstätten von Ausbildungsbetrieben stattfindet. Diese überbetrieblichen Lehrgänge sollen die Ausbildungsdefizite, die durch die zunehmende Spezialisierung vieler Betriebe entstanden sind, ausgleichen.
Die betriebliche Ausbildung wird vor allem im gewerblich-technischen oder handwerklichen Bereich oft ergänzt durch die überbetriebliche Ausbildung, die in eigenen Werkstätten der Handwerksinnungen, der Kammern oder in Ausbildungswerkstätten von Ausbildungsbetrieben stattfindet. Diese überbetrieblichen Lehrgänge sollen die Ausbildungsdefizite, die durch die zunehmende Spezialisierung vieler Betriebe entstanden sind, ausgleichen.
Während der Berufsausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen, die den Erfolg der bisherigen Ausbildung aufzeigen soll. Diese findet in etwa in der Mitte der Ausbildung statt. Am Ende der Ausbildung steht die Abschlussprüfung, in der die Prüflinge ihre berufliche Handlungskompetenz nachweisen müssen. Die Prüfungen sind von den zuständigen Stellen, z. B. von den Handwerkskammern oder den Industrie- und Handelskammern (IHKs), zu organisieren. Abgenommen werden sie – insbesondere praktische und mündliche Prüfungsteile - von durch die Kammern eingesetzten ('berufenen') Prüfungsausschüssen.
Auszubildende müssen vom Betrieb zur Prüfung angemeldet und für die Prüfung freigestellt werden. Der Betrieb ist grundsätzlich verpflichtet, den Auszubildenden auf eine Prüfung vorzubereiten. Er entscheidet nach eigenem Ermessen.
Die schriftlichen IHK-Zwischen- und Abschlussprüfungen sind (mit Ausnahme der baden-württembergischen IHKs in der Abschlussprüfung, die an den jeweiligen Berufsschulen stattfindet) bundesweit einheitlich, d. h. sie werden gleichzeitig und mit für den jeweiligen Beruf identischen Aufgabensätzen durchgeführt. Die Aufgaben werden arbeitsteilig bei drei Aufgabenerstellungseinrichtungen der IHKs in einem aufwändigen Verfahren, bei dem drittelparitätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie Lehrern besetzte Fachausschüsse eine zentrale Rolle spielen, erstellt. Für die kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufe sind das die Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) in Nürnberg und die Zentralstelle für Prüfungsaufgaben Nord-West(ZPA Nord-West) in Köln, für die gewerblich-technischen Ausbildungsberufe die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart (PAL). Prüfungsaufgaben für das grafische Gewerbe werden vom ZFA Druck-Medien in Kassel erstellt.
Die Durchschnittsergebnisse der Abschlussprüfungen können nach IHK-Bezirk, Bundesland und bundesweit auf jeder IHK-Homepage eingesehen werden, so dass sich jeder Prüfling, aber auch jeder Ausbildungsbetrieb mit seinen Ergebnissen einordnen kann.
In den Jahren 2003 bis 2007 fand ein Umbruch im Prüfungsverfahren statt. In einigen neugeordneten bzw. neuen Ausbildungsberufen wurden im Rahmen eines Modellversuches Zwischen- und Abschlussprüfung durch eine "gestreckte" Prüfung ersetzt. Das heißt im Detail, dass Prüfungsteil 1 (vormals die Zwischenprüfung) bis zu 40 % in das Gesamtergebnis eingeht und Prüfungsteil 2 (vormals die Abschlussprüfung) dementsprechend 60 oder mehr Prozent der Gesamtprüfung entspricht.
Mit bestandener Prüfung bekommt der „ehemalige“ Auszubildende drei Zeugnisse:
- Zeugnis des Ausbildungsbetriebes
- Berufsschulzeugnis
- Abschlusszeugnis / Gesellen- oder Facharbeiterbrief
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet das betriebliche Zeugnis auszustellen.
Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann der Auszubildende die Prüfung wiederholen, wenn er dies möchte. Der Betrieb muss ihn dann – auf ausgesprochenen Wunsch des Auszubildenden hin - weiter beschäftigen. Die Verlängerung geht bis zum nächsten Prüfungstermin (max. aber um ein Jahr). Danach kann noch einmal wiederholt werden. Dann geht jedoch – bei erneutem Nicht-Bestehen der Prüfung - nichts mehr in diesem Beruf.