Ausbildungsnachweis

Im Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) werden die betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungsthemen, Lehrgespräche sowie Themen des Berufsschulunterrichts vom Auszubildenden eingetragen - es handelt sich daher um eine Niederschrift des Ausbildungsverlaufs. Der Ausbildungsnachweis erfüllt damit zum einen eine didaktische Funktion und dient zum anderen als wichtiges Kontroll- bzw. Nachweisinstrument.

Allgemeine Informationen

Ausdrücklich erwähnt wird der Ausbildungsnachweis im Berufsbildungsgesetz. Die Pflicht ihn vollständig zu führen, ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Auch dem Ausbildenden gibt das Berufsbildungsgesetz vor, den Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anzuhalten und die Nachweise entsprechend durchzusehen. Der Ausbildende muss den Auszubildenden also aktiv motivieren, den Nachweis zu führen. Mängel sind aufzuzeigen - auf eine Verbesserung ist im Rahmen der Ausbildungspflicht hinzuwirken.
Der Ausbildungsnachweis ist ein Kontroll- bzw. Nachweisinstrument, das dann von großer Bedeutung sein kann, wenn ein Auszubildender die Abschlussprüfung nicht bestanden hat. Dann kann anhand des Nachweises, in Gegenüberstellung zum Ausbildungsplan, festgestellt werden, ob die Ausbildung ordnungsgemäß verlaufen ist. Falls nicht, ist hieraus unter Umständen ein Schadenersatz wegen schlechter Ausbildung ableitbar. Es liegt daher im Interesse des Ausbildungsbetriebes, die Richtigkeit sowie die Vollständigkeit der Eintragungen regelmäßig zu überprüfen und ggf. einzufordern.

Führen des Berichtshefts

Nach § 13 BBiG sind Auszubildende verpflichtet, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen. Im Ausbildungsvertrag ist zu vereinbaren, in welcher Form der Ausbildungsnachweis geführt wird (Feld „H“ des Musterausbildungsvertrages des DIHK).
Schriftliches Führen liegt vor, wenn der Ausbildungsnachweis per Hand (handschriftlich) geführt wird. Beim elektronischen Führen wird der Ausbildungsnachweis mit digitaler Unterstützung erstellt. Hierunter fallen die Erstellung am Computer (zum Beispiel Word- oder PDF-Vorlagen) oder die Erstellung mit digitalen Anwendungsprogrammen. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Software-Anbietern digitaler Anwendungsprogramme. Die IHK Karlsruhe stellt ihren Ausbildungsbetrieben über das IHK-Online-Portal ein Tool zum digitalen Führen des Berichtshefts kostenlos zur Verfügung.

Einreichung des Berichtshefts zur Abschlussprüfung

Die Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) müssen zur Abschlussprüfung nicht mehr vorgelegt oder eingereicht werden. Ausbildungsbetriebe und Auszubildende bestätigen im digitalen Prozess der Anmeldung zur Abschlussprüfung die ordnungsgemäße Führung des Ausbildungsnachweises.