Ausbildungsbetrieb werden

Duale Ausbildung

Die duale Ausbildung schafft regelmäßig die Voraussetzungen dafür, dass der Wirtschaft qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Was liegt also näher, als selbst Fachkräfte auszubilden, die genau wissen, worauf es im Unternehmen ankommt.
Die Berufsausbildung im Dualen System bietet für den Auszubildenden zwei partnerschaftliche Ausbildungsorte: Die praktische Ausbildung findet im Unternehmen statt. Hier werden die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt, die für den Beruf erforderlich und die durch die Ausbildungsordnung festgelegt sind. Ergänzend zur Praxis wird in der Berufsschule berufstheoretisches Wissen und Allgemeinbildung vermittelt.
Die dualen Ausbildungsberufe sind staatlich anerkannt. Die Ausbildung wird nach der geltenden Ausbildungsordnung durchgeführt. Damit ist sichergestellt, dass alle Auszubildenden bundesweit eine geordnete und im Wesentlichen einheitliche Berufsausbildung erhalten. Die Ausbildungsordnungen werden ständig modernisiert und den Erfordernissen angepasst. Bei diesen Aktualisierungen entstehen auch immer wieder neue Berufsbilder.

Wer kann ausbilden?

Das Berufsbildungsgesetz macht die Berechtigung zum Einstellen und zum Ausbilden von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Auszubildende dürfen nur dann eingestellt werden, wenn der Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet ist. Die erforderliche Eintragung eines verantwortlichen Ausbilders setzt neben der persönlichen auch die fachliche Eignung voraus. Die fachliche Eignung setzt sich wiederum aus zwei Teilen zusammen, aus der beruflichen Eignung und der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung.

Die erforderliche Eintragung eines verantwortlichen Ausbilders setzt neben der persönlichen auch die fachliche Eignung voraus. Die fachliche Eignung setzt sich wiederum aus zwei Teilen zusammen, aus der beruflichen Eignung und der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung.

Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer
  1. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
  2. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
  3. eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder
  4. im Ausland einen Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erworben hat, dessen Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder anderen rechtlichen Regelungen festgestellt worden ist
und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.

Seit 01.08.2009 müssen Ausbilderinnen und Ausbilder für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Insoweit ist für die Einstellung und Ausbildung von Auszubildenden erforderlich, dass ein verantwortlicher Ausbilder benannt wird, der neben der persönlichen und beruflichen Eignung auch den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der AEVO nachweisen kann.

Welche Unternehmen sind geeignet?

Die Ausbildung junger Menschen stellt eine besonders lohnende Investition in die Zukunft dar. Sie haben die Chance, Fachkräfte auszubilden, die Ihren Betrieb, Ihre Kunden und die von Ihnen gestellten Anforderungen genau kennen. Sie investieren in ihre betriebliche Zukunft und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit. Durch die Ausbildung im eigenen Betrieb erhalten Sie nicht nur geschulte, sondern auch gleich eingearbeitete und hoch motivierte Fachkräfte, die mit allen Interna Ihres Unternehmens bestens vertraut sind. Die mit der Ausbildung verbundenen Mühen und Kosten rentieren sich.
Ihr Unternehmen ist für die Berufsausbildung geeignet, wenn der Betrieb über alle Einrichtungen verfügt, die für die Berufsausbildung benötigt werden. Geeignet ausgestattete Büroräume bzw. Werkstätten sowie übliche soziale Einrichtungen müssen vorhanden sein. Art und Umfang der Produktion, des Sortiments und der Dienstleistungen sowie die Produktions- bzw. Arbeitsverfahren gewährleisten, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt werden können.
Der Ausbildungsbetrieb muss so ausgestattet sein, dass die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt werden können, die in der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgesehen sind. Technische Geräte und Werkzeug müssen dem aktuellen technischen Stand entsprechen. Das Verhältnis zwischen den beschäftigten Fachkräften und Auszubildenden sollte angemessen sein. Wie viele Auszubildende ein Unternehmen ausbildet, wird mit der Bildungsberatung abgestimmt.
Wenn der Betrieb stark spezialisiert ist, kann er sich mit anderen Unternehmen zusammenschließen und im Verbund ausbilden. Die Bildungsberaterinnen und Bildungsberater der IHK Karlsruhe unterstützen bei der Suche nach einem geeigneten Verbundpartner.
Ein Unternehmen, in dem die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht in vollem Umfang vermittelt werden können, kann dennoch geeignet sein.

Ausbildungsbetrieb werden

Möchten Sie Ihren beruflichen Nachwuchs selbst ausbilden? Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserem Bildungsberaterteam - wir besuchen Sie gerne bei Ihnen vor Ort im Unternehmen.