Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Anerkennungsverfahren
Wer einen ausländischen Berufsabschluss erworben hat und damit bisher in Deutschland nicht viel anfangen konnte, kann hoffen: ab sofort kann jede Person in Deutschland prüfen lassen, inwieweit ein im Ausland erworbener Berufsabschluss mit einem deutschen Abschluss übereinstimmt. Seit dem 1. April 2012 ist das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" in Kraft. Es macht die Strukturen und Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland einheitlicher, effizienter und transparenter. Mit dem BQFG erhalten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben und in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben oder ausüben wollen, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres ausländischen Bildungsabschlusses zu einem deutschen Referenzberufsabschluss. Sie können prüfen lassen, ob und inwieweit der im Ausland erworbene Abschluss mit einem deutschen Abschluss übereinstimmt. Liegen keine wesentlichen Unterschiede vor, so wird die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Beruf bescheinigt. Wurden im Verfahren wesentliche Unterschiede festgestellt, so erhält der Antragsteller eine Bescheinigung, aus der die übereinstimmenden und die noch fehlenden Qualifikationen hervorgehen. Diese Regelung ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Umfasst werden durch das Gesetz ausschließlich Berufe, die in der unmittelbaren Zuständigkeit des Bundes liegen, was beispielsweise für den großen Bereich der rund 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe gilt, für die IHK, HWK oder eine der anderen Kammern zuständig sind.
Für die Umsetzung des Gesetzes im Bereich der Industrie- und Handelskammern haben sich 77 der 80 deutschen IHKs auf die Gründung einer zentralen Antragstelle geeinigt: Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg. Sie wird künftig für diese 77 IHKs alle Anträge auf Anerkennung entgegen nehmen, die Prüfungsverfahren durchführen und die offiziellen Bescheide ausstellen.
Um Ihren ausländischen Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit überprüfen zu lassen, müssen Sie einen schriftlichen und eigenhändig unterschriebenen Antrag an die IHK FOSA schicken ("Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung").
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
Um Ihren ausländischen Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit überprüfen zu lassen, müssen Sie einen schriftlichen und eigenhändig unterschriebenen Antrag an die IHK FOSA schicken ("Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung").
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Tabellarische Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses
- Gegebenenfalls: Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
- Gegebenenfalls: Sonstige Befähigungsnachweise
Berufsrelevante Kompetenzen bewerten und zertifizieren mit dem Projekt »ValiKom«
Für Menschen ohne formalen Berufsabschluss gibt es die Möglichkeit, ihr vorhandenes fachliches Know-How durch ein Verfahren in Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekts »ValiKom« sichtbar zu machen, um die Chancen im Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Dabei werden die außerhalb des formalen Bildungssystem erworbenen berufsrelevanten Kompetenzen bewertet und zertifiziert (validiert).
Das von der zuständigen Kammer Ende des Verfahrens ausgestellte Zertifikat bescheinigt, welche Tätigkeiten eines Berufes man kann und dieses Zertifikat kann im Bewerbungsprozess verwendet werden.