Azubi im Verbund - Ausbildung teilen

Ausbildungsbetriebe, die allein eine vollständige Ausbildung nicht durchführen können und deshalb einen Ausbildungsverbund bilden, können durch Gewährung einer Prämie gefördert werden. Grundsätzlich ist Bedingung für die Förderung der Verbundausbildung in Baden-Württemberg, dass in dem Partnerbetrieb mindestens 20 Wochen der Ausbildung durchgeführt werden. 
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise gilt für kurzarbeitende Betriebe: Statt der sonst geforderten 20 Wochen im Partnerbetrieb kann eine Förderung erfolgen, wenn der Auszubildende während der Kurzarbeits-Phase mindestens vier Wochen seiner Ausbildung in einem Partnerbetrieb absolviert. Der Betrieb erhält dann eine einmalige Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro.
Mehr Informationen zum Programm erhalten Sie über die Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
Außerdem möchten wir Sie auf das Förderprogramm „Azubi transfer – Ausbildung fortsetzen“ hinweisen. Das Wirtschaftsministerium fördert Betriebe mit einer Prämie in Höhe von 1.200 Euro, wenn sie einen Auszubildenden nach Insolvenz des bisherigen Ausbildungsbetriebs während seiner Ausbildung übernehmen.