Statistikmeldepflichten belasten Unternehmen

Praktische Vorschläge zur effizienten Datenerhebung – auf Initiative des DIHK in Zusammenarbeit mit den IHKn

Rund 350 Millionen Euro schwer ist die Belastung, die deutsche Unternehmen aufgrund von Statistikmeldepflichten schultern müssen. Dazu kommen Ärgernisse wegen des anfallenden Verwaltungsaufwands. Im Rahmen eines DIHK-Arbeitskreises haben einige Kammern Vereinfachungsvorschläge u.a. zusammen mit Unternehmen und Statistikämter erarbeitet.
Monatlich, vierteljährlich oder jährlich – Unternehmen melden permanent Daten an verschiedenste Ämter: Das Finanzamt, die Agentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft und verschiedene Statistikämter fragen verpflichtend verschiedene Daten ab. Und obwohl in den vergangenen Jahren Anstrengungen unternommen wurden, die Meldungen durch technische Maßnahmen zu erleichtern, leiden viele Betriebe nach wie vor unter den Kosten und dem Zeitaufwand. Besonders kleinere Unternehmen sind belastet, da sie keine spezialisierten Mitarbeiter, weniger Routinen und eine weniger differenzierte und digitalisierte Buchhaltung besitzen.
Insgesamt betragen die sogenannten Informationskosten, also die Belastung durch Melde- und Dokumentationspflichten mehr als 51 Milliarden Euro. Die statistischen Meldepflichten belasten die Unternehmen darüber hinaus noch einmal mit rund 350 Millionen Euro.

Notwendige Daten unkompliziert erheben

Dabei könnte ein Dreiklang aus Kommunikation – Vereinfachung – Finanzierung den betroffenen Betrieben ebenso wie den Ämtern das Leben leichter machen und gleichzeitig die Qualität der Daten heben. Zu diesem Schluss kommt ein Runder Tisch, besetzt mit Unternehmen, Steuerberatern, Softwareanbietern, Statistischen Landesämtern, dem Statistischen Bundesamt, Bundes- und Landesministerien, Normenkontrollräten, den Regierungsstellen für Bürokratieabbau, Clearingstellen, politischen Parteien sowie den Kammern und Verbänden der Wirtschaft.
Auf Einladung des DIHK haben diese Akteure praktische Vorschläge entwickelt, wie man die Unternehmen für die Relevanz der zu erhebenden Daten sensibilisieren und ihre Meldelast gleichzeitig mindern kann.
Zehn Stunden im Monat, um Daten an Statistik-Ämter zu melden, dazu die Kosten für Dienstleister, Steuerberater und IT – viel Aufwand, Zeit und Geld für einen Mittelständler.
Roland Fitterer, EDEKA Fitterer, Baden-Baden

Entlastung durch Kommunikation – Vereinfachung – Finanzierung

Der erste Schritt ist: Ämter und Behörden sollten transparenter und wertschätzender kommunizieren sowie deutlich machen, mit welchem Ziel die Daten erhoben werden und wann eine Meldepflicht endet. Das steigert das Melde-Engagement der Unternehmen – und damit auch die Qualität der Daten. Oftmals sind die Datenerhebungen hoheitliche Aufgaben der Statistikämter und müssen durchgeführt werden. Dabei profitiert die Politik von den so gewonnenen Informationen, um geeignete Maßnahmen treffen zu können, ebenso wie Wirtschafts- und Interessensverbände, Forschung und Wissenschaft für ihre Analysen und Gutachten.
Der zweite Schritt ist eine weitestgehende Vereinfachung und Automatisierung der statistischen Meldepflichten: So könnten die zu erhebenden Daten an die Definitionen und Kategorien angepasst werden, wie sie aus Buchhaltung und Rechnungswesen bekannt sind. Das würde die Nutzung von Schnittstellen zwischen der betrieblichen Software und dem Datenportal der Meldeämter deutlich erleichtern. Auch eine Orientierung der Meldefristen an betrieblichen Abläufen würde die Prozesse in den Unternehmen vereinfachen.
Als exportorientiertes HighTech-Unternehmen melden wir besonders viele statistische Daten. Automatisierte Meldungen könnten uns zeitlich entlasten, aber die finanzielle Belastung durch Software-Schnittstellen bleibt.
Tino Petsch, 3D-Micromac AG, Chemnitz

Registerverknüpfung nutzen – Fördermöglichkeiten ausschöpfen

Das aktuell entstehende zentrale Stammdatenregister sollte zusammen mit weiteren Verwaltungsregistern genutzt werden, um identische Daten und Identifikatoren nur einmal abzufragen. Bei neuen Meldepflichten sollte eine automatisierte Datenlieferung und die Nutzung bereits vorhandener Daten von Beginn an mitgeplant werden. Im Rahmen der "One in, one out"-Regel sollten bisherige Meldepflichten oder entsprechender Erfüllungsaufwand abgebaut werden, wenn neue Pflichten eingeführt werden.
Als dritten Schritt hat der Runde Tisch der Statistikpflichten-Experten die finanzielle Unterstützung von Unternehmen ins Auge gefasst: Kammern, Wirtschaftsverbände oder Wirtschaftsministerien wollen Unternehmen als ersten Schritt über finanzielle Fördermöglichkeiten für die Automatisierung der Statistikmeldungen informieren. Um die bereits bestehenden Programme auszuwerten und zu verbessern, führen die IHKs zurzeit eine Umfrage bei den Nutzern durch.
Das vollständige Papier finden Sie im nebenstehenden Downloadbereich.