OLG Karlsruhe: Diskriminierung im Online-Shop bei zwingender Wahl zwischen „Herr“ und „Frau“

Wenn Sie einen Online-Shop betreiben, sollten Sie einen diskriminierungsfreien Bestellvorgang ermöglichen. Hierfür können Sie beispielsweise die Option “Divers/Keine Anrede” einfügen. Ansonsten drohen Ihnen möglicherweise Unterlassungs- und Entschädigungsansprüche. 
Eine Diskriminierung hat das OLG Karlsruhe in seinem rechtskräftigen Urteil nämlich in folgendem Fall angenommen: Eine Person, die weder Herr noch Frau war, sondern nichtbinär, konnte beim Online-Shopping bei einem Bekleidungsunternehmen nur zwischen den Anreden “Frau” und “Herr” wählen. Sie musste zwingend eine Angabe zur Anrede machen und wählte “Herr”. Somit war es der Person nicht möglich, den Kaufvorgang abzuschließen, ohne eine Angabe zu machen, die der eigenen geschlechtlichen Identität nicht entspricht. Hierin sah das Gericht eine Diskriminierung. Ansprüche auf Unterlassung und Entschädigung i.H.v. 2500 Euro wurden jedoch in diesem Fall verneint. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass die dafür erforderliche Intensität der Diskriminierung nicht erreicht wurde. Bei vergleichbaren Fällen, in denen eine intensivere Diskriminierung festgestellt wird, könnten demnach auch Entschädigungsansprüche drohen.