Europäische Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI) beschlossen

Zumindest in Europa steht die KI-Landschaft nun vor einem Wandel: Die Länder haben endgültig das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von KI-Systemen beschlossen. Diese neue Verordnung bringt neue Regeln für Anbieter und Nutzer von KI-Systemen, mit dem Ziel, innovative Technologien sicherer zu gestalten und gleichzeitig die Grundrechte der Bürger zu schützen.

Was ist KI?
Künstliche Intelligenz bezeichnet die Fähigkeit von Maschinen und Systemen, menschliches Denken zu imitieren. Dies geschieht durch die Analyse, Erkennung und Verarbeitung von Daten. KI kann Inhalte erstellen, Prognosen und Empfehlungen abgeben oder sogar Entscheidungen treffen. Während KI früher hauptsächlich analytisch eingesetzt wurde, ist sie heute auch verstärkt in der Lage, eigenständig Texte, Programme sowie Bild- und Audiodateien zu generieren.
Die Verordnung betrifft alle, die innerhalb der EU KI-Systeme einführen, nutzen oder deren Ergebnisse nutzen. Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sind vom Anwendungsbereich ausgeschlossen.

Die Verordnung teilt KI-Systeme in verschiedene Risikogruppen ein:
  • Minimales Risiko: Systeme wie KI-basierte Empfehlungssysteme und Spamfilter fallen hierunter. Für sie gibt es keine besonderen Verpflichtungen.
  • Mittleres bis hohes Risiko : Hierunter fallen etwa Chatbots, die direkt mit Menschen interagieren. Es kommen rechtliche Pflichten wie Transparenz- und Dokumentationspflichten, Risikobewertungen und Konformitätsbewertungen sowie eine Überwachung durch den Betreiber hinzu.
  • Hohes Risiko: Hochrisiko-Systeme, die Grundrechte beeinträchtigen können, müssen einer Konformitätsbewertung unterzogen werden, bevor sie in den Verkehr gebracht werden. Auch Systeme, die in besonders wichtigen Bereichen wie kritischer Infrastruktur eingesetzt werden, fallen hierunter.
  • Inakzeptables Risiko: Besonders riskante Anwendungen, wie solche für "Social Scoring" oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz, sind verboten. Auch die biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ist grundsätzlich verboten, kann aber in Ausnahmefällen, wie zur Strafverfolgung bei schweren Straftaten, zugelassen werden.

Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und soll schrittweise über zwei Jahre umgesetzt werden. Aktuell wird mit einer Veröffentlichung Ende Juni gerechnet.
Jedes Mitgliedsland wird Aufsichtsbehörden benennen, bei denen Verstöße gegen die Verordnung gemeldet werden können. Sanktionen bei Verstößen können Geldbußen bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens umfassen.