Der Digital Markets Act (DMA) ist in Kraft getreten

Am 01.11.2022 ist das Gesetz über Digitale Märkte (Digital Markets Act/DMA) in Form einer Verordnung in Kraft getreten. Es wird ab dem 02.05.2023 anwendbar sein. Ab dann müssen es potenzielle Gatekeeper innerhalb von zwei Monaten und spätestens bis zum 03.07.2023 der Kommission mitteilen, wenn ihre zentrale Plattformdienste die im Gesetz über digitale Märkte festgelegten Schwellenwerte erreichen. Sobald die Kommission die vollständige Mitteilung erhalten hat, muss sie binnen 45 Arbeitstagen prüfen, ob das betreffende Unternehmen die Kriterien erfüllt, und sie als Gatekeeper benennen (der späteste Termin dafür wäre der 06.09.2023). Nach ihrer Benennung haben Gatekeeper sechs Monate Zeit, um die Anforderungen des Gesetzes über digitale Märkte zu erfüllen. Diese Frist läuft spätestens am 06.03.2024 ab.
Das Gesetz über Digitale Märkte beabsichtigt, das europäische Wettbewerbsrecht zu ergänzen. Ziel ist es sicherzustellen, dass auf großen zentralen Online-Plattformen, die als Torwächter (den sog. Gatekeepern) fungieren, nicht auf unfaire Geschäftspraktiken zurückgegriffen werden. Darunter können z. B. Online-Dienste sozialer Netzwerke, Online-Suchmaschinen, Online-Werbedienste, virtuelle Assistenten und Webbrowser fallen, wenn sie einen zentralen Plattformdienst bereitstellen, welcher gewerblichen Nutzern als wichtiges Zugangstor zu Endnutzern dient und sie einen erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt ausüben. Zudem muss das Unternehmen bezüglich seiner Tätigkeiten eine dauerhafte und gefestigte Position innehaben oder das Erlangen solch einer Stellung in naher Zukunft absehbar sein. Die Torwächtereigenschaft wird beim Erreichen bestimmter Schwellenwerte vermutet.
Wenn ein Unternehmen als Torwächter einzustufen ist, muss es verschiedene Gebote und Verbote beachten. Dabei geht es um Selbstbegünstigungsverbote, Regelungen zur Datennutzung und zur Dateninteroperabilität bis hin zu Diskriminierungsverboten und fairen Bedingungen.
Zum Selbstbegünstigungsverbot bietet die Kommission ihren ersten technischen Stakeholder-Workshop zur effektiven Umsetzung und Beachtung des Digital Markets Act am 05.12.2022 an.