Erlaubnisinhaber nach § 34c GewO - Prüfen Sie Ihr Impressum!

Wie Sie wissen, sind in Baden-Württemberg die Industrie- und Handelskammern die zuständigen Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden nach § 34c GewO.
Als Immobilienmakler I Darlehensvermittler I Bauträger I Baubetreuer I Wohnimmobilienverwalter sollten Sie daher unbedingt noch einmal das Impressum Ihrer Webseiten prüfen und ggf. die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde anpassen. Andernfalls drohen Abmahnungen von Mitbewerbern.
§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG schreibt für das Impressum von Webseiten unter anderem Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde vor, „soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf”. Diese Angabe kann beispielsweise wie folgt aussehen:
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit nach § 34c GewO:
IHK Karlsruhe
Lammstraße 13-17
76133 Karlsruhe
Weitere Informationen rund um das Thema Impressumspflichten erhalten Sie in unserem Merkblatt.